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Habe ich das Recht Ruecknahme zu machen,wenn der Verkaeufer nicht auf die Meldung zur Ruecknahme reagiert ! 3001;1 einstatt 301,1 eingegeben

Hallo ihr Lieben;

 

Es war so,ich habe auf ein Handy Geboten,als ich in den letzten 3 stunden 301;1 eingeben wollte,habe ich ausversehen 3001;1 abgegeben und daraufhin habe ich die Rueckmeldung gemacht,und e-bay sagte,ich sollte es den Verkaeufer per mail schreiben,weil er allein es loeschen kann,er hat auf die mail nicht reagiert und ich dachte schon,dass mein Gebot von Ihm Geloescht wurde.

 

Als die Auktion dann bei 3061+ Versandkosten aufhört,schreibt er mir,dass ich es bezahlen soll.ich habe ihm geschrieben ,dass ich ihm ne mail zur Rücknahme geschickt habe,und er meinte dass er nichts bekam,obwohl ich die maikl gespeichert habe.

 

Jetzt droht mit anwalt !!

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Antworten (19)

Wenn du weißt, dass du Recht hast, warum fragst du dann hier überhaupt nach? :_|

fidderallala
Auf Erkundungstour

Bin Jurastudent im Letzten Semester und weiss 100% dass ich recht habe/

 

:^O Selten so gelacht :^O

 

Na, da musst du dich aber noch gewaltig anstrengen, deine Ausdrucksweise zu verbessern.

 

Juristen müssen rhetorisch absolut TOP sein, sonst wird das nichts mit Plädoyers oder Richtersprüchen.

 

Bei dir habe ich eher den Verdacht, dass du noch nicht mal volljährig bist.

@ nabilos:

 

Du hast hier keinem den Mund zu verbieten.

 

Wenn Du bei eBay auf einen Artikel bietest, gehst Du einen gültigen Kaufvertrag ein! Lediglich bei einem gewerblichen Verkäufer hast du das Recht von diesem Kaufvertrag  in einer gewissen zeitlichen Frist zurückzutreten.

 

Du solltest Dein Bietverhalten überdenken. Das ist doch Kinderkram, was Du hier veranstaltest.

Sorry,aber ich habe den Verkaeufer mehrmals angeschrieben,er will es nicht wahr nehmen,dass ich ihn vorher angeschrieben habe;ob ich dann nachher was kauge ist ja meine sache !!

 

Und was ich auch vorher gekauft habe ist auch meine sache::

kogo2004
Auf Erkundungstour

Moin "teddy" :-x -

 

m.E. erzählt nabilos12 hier "einen vom Pferd"

(s. Gebotsliste....)

 

Und ich glaube immer wieder solche M .:-(

Wenn es dies ist hat der VK das ja nicht ausgenützt.

Das dürfte der Artikel sein:

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p4340.l2565&rt=nc&item=330781579184

 

Endsumme: EUR 361,00

am 28.08.2012

 

Ist natürlich schlecht, wenn man dann am 01.09.2012 noch ein Gerät kauft, ohne vorher die Bestätigung des ersten Verkäufers zu haben, dass Dein Kauf storniert wurde:

 

http://www.ebay.de/itm/140837285555

kogo2004
Auf Erkundungstour

Du hast gleichzeitig auf diverse Handy`s geboten:

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=330781579184&aid=2***l&eu=ywGk10...

 

Du bist seit dem 07.08.2012 angemeldet und weißt schon über Gebotsrücknahmen Bescheid?

 

Gebotsrücknahmen:1

 

vergessen, wie "es" geht B-)?

Du hättest selbst das Gebot streichen dürfen und das richtige wieder setzen.

 

Artikel Nr. dann kann man sehen wer dagegen geboten hat. Ich meine der Preis wurde hoch getrieben.

Erklär ihm den Irrtum und das kein Vertrag entstanden ist .

 

http://www.onlinerecht24.de/bgb_at/anfechtung.html

Du hast ihm geschrieben er soll Dein Gebot streichen und hast ihm den Betrag genannt, den Du aus versehen eingegeben hast ?

 

Artikel Nr. dann kann man sehen wie er hoch geboten hat.

Bin Jurastudent im Letzten Semester und weiss 100% dass ich recht habe/

 

Dann weißt Du ja besser als wir, was jetzt zu tun ist:
Zahlen! 😉

Ich habe auch schon gestaunt, kogo.

Diese Schreibe und dann Gebote auf Bücher für junge Leser, Schulrucksack...

Ob hier immer alle volljährig sind?

Ja, das dürfte es sein.

361 Euro ist aber nicht völlig unrealistisch.

Nicht böse sein, aber: Wo man das Komma setzt, ist bei Geldbeträgen nicht egal.

 

Ja ich habe ihm Geschrieben,aber keine Artikelnummer usw,denn das war das einzige was er in e-bay angeboten hat.

 

Aber ich habe die mail gespeichert,wo ich ihm # vor beendung# geschrieben habe,dass er es korrigieren soll,bzw löschen soll,er hat aber darauf nicht reagiert und sagt,dass er keine mail bekommen hat.Obwohl man eine rücknahme machen darf,wenn man 3001,1 einstatt 301,1 eingibt,was soll ich machen? Bin Jurastudent im Letzten Semester und weiss 100% dass ich recht habe/

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