12-02-2017 10:23 - bearbeitet 22-02-2017 22:44
Guten Morgen,
ich habe eine Tischkreissäge erworben.
Diese wurde vom Besitzer zwar nicht benutzt, allerdings lt. beigelegter Rechnung gab es einen 50% Rabatt (Neupreis:600€ -->300€).
Ich hatte im Baumarkt angerufen und mich erkundigt, ob diese Säge einen (Vor-)Schaden hatte, dies wurde verneint, allerdings war dies ein Ausstellungsstück (hat kleine optische Mängel)
Der Verkäufer meinte, dass es im Laden nur einen Sortimentswechsel gab.
Meine Frage: Darf ein Ausstellungsstück/Abverkauf als Neuware gekennzeichnet werden, ich wen man dies als Privatmann verkauft.
Bzw. muss man dies in Ebay angeben.
Vielen Dank schon im Voraus. Ein schönes Wochenende wünsche ich,
Freundliche Grüße aus Unterfranken.
A.H.
-- Update 22.02.2017: es geht um folgenden Artikel:
http://www.ebay.de/itm/272530071501
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Hallo k1458
War der Preis OK?
Mir wäre das egal ob die Säge ein Austellungsstück war oder nicht.
Nach dem ersten mal sägen ist sie sowieso nicht mehr Neu.
Gruß