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Ebay Entscheidung Widerspruch mit BGB 447

Hallo.

 

ich habe eine Frage zu folgender Situation:

 

Ich hatte kürzlich etwas auf Ebay verkauft. Die Ware wurde gut verpackt und als versichertes Paket verschickt. 10 Tage nach dem ich die Ware versandt hatte meldete sich der Käufer er wolle die Ware zurück geben da sie beschädigt war. Dies ist offensichtlich auf dem Verwandweg geschehen.

 

Da ich die Ware nicht zurücknehmen wollte hat ebay einige Tage später entschieden, dass ich die Ware zurücknehmen muss und das Geld dem Käufer zurückgestattet wird.

Da das Paket mit Hermes verschickt wurde und ein Schaden vom Empfänger innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden muss, kann ich nicht erkennen einen Fehler gemacht zu haben. Selbst im BGB 447 ist es klar geregelt, das mit dem Zeitpunkt wo die Ware an das Versandunternehmen übergeben wurde, das Risiko einer Beschädigung beim Käufer liegt und er sich darum kümmern muss.

 

Nach telefonischer Rücksprache mit der Ebay-Hotline wurde die Entscheidung so begründet, dass ich mich nicht mit dem Käufer einigen konnte. Diesem Umstand widerspreche ich allerdings, da ich als Verkäufer in dieser Situation nicht viel machen konnte und meines Erachtens auch keinen Fehler gemacht habe.

Selbst die Hermes Hotline bestätigte, dass der Empfänger eine Beschädigung melden müsse. Leider hat der Käufer die Frist von 7 Tagen einfach verstreichen lassen, so dass das Versandunternehmen auch nicht mehr haftet. Ich soll nun für diesen Fehler aufkommen.

 

Wie ist eure Meinung. Ist die Entscheidung von Ebay überhaupt rechtens da sie dem BGB 477 widerspricht. Was kann ich in diesem Fall tun damit ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe?

 

PS: Ich bin privater Verkäufer. Die Ware wurde über Paypal bezahlt.

 

Vielen Dank.

Sveni 

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