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Frage zu Steuerbarkeit im innergemeinschaftlichen Handel mit U.K.

Hallo,

 

ich bin ein Unternehmer der über E-Bay Ware von einem E-Bay Mitglied in England gekauft hat. Dieses Mitglied scheint dem Angebor nach zu urteilen ein Händler zu sein. Nach erfolgter Transaktion habe ich bei ihm angefragt ob er im Preis die britische Mehrwertsteuer mit einbezogen hat, da ich sie auf der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen ist.

Er antwortete, dass er keine VAT hat was ich mal so interpretiere, dass er nicht Vorsteuer Abzugsberechtigt ist.

Wie funktioniert das nun mit meiner Umsatzsteuervoranmeldung? Soweit ich weiß muss ich ja den Steuerbetrag aus dem Rechnungsbetrag selbst ausrechnen und ihn dann auch abführen. Mit anderen Worten, wenn ich z.B. für 100 Euro Ware bekommen habe, hierzu 19 Euro draufschlagen bzw. 19 Euro verrichten, richtig? Das würde aber im Grunde auch bedeuten, dass ich die Ware doppelt versteuert habe. 1. in England und 2. zus. noch in Deutschland.

 

Funktioniert das so?

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