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Angebot trotz Gebot vorzeitig beendet und direkt zum Sofortkauf neu eingestellt

Artikel (Speicherkarte) wird am 11.10.14 eingestellt ( 191370326893) und am 21.10. für 40,51€ verkauft (Höchstbietender scheint seriös zu sein, kein Hinweis auf Pushen o.Ä., Bewertung gibt's noch keine). Am 23.10. wird unter der Artikelnummer  191386834309 mit völlig identischer Beschreibung und Herstellernummer eine weitere (?) Karte zum Sofortkauf für 40€ oder Startgebot 1€ eingestellt auf welche ich am 24.10. ein Gebot abgegeben habe. Knapp über 17 Stunden später beendet der Verkäufer das Angebot vorzeitig mit der Begründung, es habe einen Fehler enthalten und streicht dabei mein Gebot. 7 Minuten später stellt er eine weitere (?), identische Karte zum Sofortkauf für 44€ ein (191388155374). Auf die Frage, worin der Fehler bestanden hätte behauptet der Verkäufer, die Karte aus dem beendeten Angebot sei defekt gewesen und das neue Angebot sei eine andere Karte. Er könne "Beweisfotos" vorweisen das er über mehrere, identische Karten verfügt.

 

Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig. Wird ein Angebot ohne triftigen Grund (etwa unverschuldeter Verlust des Artikels) vorzeitig beendet so kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zum Höchstgebot zustande. Da ich es etwas gemein fand, die angenommene Unwissenheit des Verkäufers auszunutzen habe ich vorgeschlagen, diesen Kaufvertrag einvernehmlich aufzulösen wenn mir der Verkäufer ein ernsthaftes Sofortkauf-Angebot unterbreitet oder einen anderen, vernünftigen Vorschlag macht. Ich hätte mich auch einverstanden erklärt wenn er das Angebot einfach wieder zu den ursprünglichen Konditionen einstellt und diese Auktion dann normal durchlaufen lässt. Beim Versuch, einen entsprechenden Preisvorschlag für das laufende Sofortkauf-Angebot zu machen musste ich feststellen, das er mich stattdessen auf seine Bietersperrliste gesetzt hat.

 

Dies ist (weder für mich noch für viele andere hier) nicht das erste Mal das ich mich über solche Dreistigkeit ärgern muss. Ich möchte weder den Verkäufer damit durchkommen lassen noch deswegen einen Rechtsstreit anfangen. Meine Frage wäre, welche Mechanismen könnte man Ebay vorschlagen um solche Verstöße gegen geltendes Recht zu unterbinden?

 

Es ist meiner Ansicht nach viel zu einfach, ein Angebot unrechtmäßig vorzeitig zu beenden oder rechtsverbindliche Gebote zu streichen. Wenn ich mich recht erinnere, muss man auch im Falle eines rechtmäßigen Auktionsabbruchs den Kaufvertrag nochmal schriftlich kündigen. Da scheint es mir angebracht, zunächst einmal den Verkäufer beim Auktionsabbruch deutlich auf die Rechtsfolgen hinzuweisen und dann automatisch eine normale Kaufabwicklung (mit Adressmails an Käufer und Verkäufer etc.) zu starten und dem Käufer ggf. direkt eine Aufforderung zum Transaktionsabbruch zu schicken. Nach meinem Verständnis der Rechtslage wäre das die vernünftigste Vorgehensweise wenn man dieses Unrecht ernsthaft und wirksam bekämpfen möchte ohne das Rechtssystem mit Bagatellen zu überschwemmen.

 

Das Streichen von Geboten sollte man ähnlich handhaben. Von der Käuferseite her ist es nur zulässig, wenn versehentlich ein falsches Gebot abgegeben wurde (in dem Fall müsste zwangsweise ein neues Gebot abgegeben werden, sonst wird das erste einfach nicht gelöscht) oder die Artikelbeschreibung nach Gebotsabgabe geändert wurde. Auch das kann das Ebay-System erkennen und die Gebotsstreichung verweigern wenn keine Angebotsänderung vorliegt. Darüber hinaus würde ich vorschlagen, das beide Parteien der Streichung zustimmen bzw. eine angemessene Frist lang nicht auf den Antrag zur Streichung reagieren müssten (ähnlich wie beim Transaktionsabbruch).

 

Was meint Ihr dazu? Gibt's Bedenken, weitere Vorschläge oder sieht jemand, wie diese Maßnahmen auch wieder unterlaufen werden könnten?

 

Vielen Dank für Euer Interesse

SternFuchs

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