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Schlittschuhe ersteigert, Kauf abgebrochen

Hallo, habe vor einigen Tagem bei Ebay Schlittschuhe ersteigert. Der Verkäufer bot aber nur Überweisung an. Da es sich um einen Betrag über 100 Euro handelte, habe ich dem Verkäufer Safak56 eine Mail geschickt mit der Anfrage, ob auch Zahlung per PayPal ginge. Nachdem der Verkäufer sich nach 48 Stunden nicht gemeldet hatte, habe ich über Ebay nachgefragt, was ich nun machen könnte damit ich bei Zahlung Käuferschutz habe.

Ebay hat den Verkäufer dann kontaktiert und er schrieb mir über Ebay, dass er mit einer PayPal Zahlung einverstanden sei. Sobald das Geld auf dem Konto sei, würde er die Schuhe schicken.

Umgehend habe ich den Verkäufer darüber informiert, dass sich die Zahlung etwas hinauszögern würde, da ich selbst erst das Geld auf mein PayPal Konto einzahlen muss, um über PayPal bezahlen zu können. Und dann war ja auch noch Ostern dazwischen.

Hierauf erhielt ich keine Rückanwort des Verkäufers.

Als nach Ostern das Geld auf meinem PayPal Konto war, habe ich zunächst über PayPal nun nachgefragt, wie ich das nun bezahle, da die Transaktion über Ebay ja bereits als Überweisung abgeschlossen war.

Hier erhielt ich die Auskunft, den Verkäufer nochmals zu kontaktieren, weil er mich zur PayPal Zahlung auffordern muss, damit diese Zahlungsweise auch geht.

Ich habe das umgehend gemacht und der Verkäufer hat den Verkauf dann abgebrochen, mit der Begründung, dass durch die PayPal Zahlung (mit der er einverstanden war) der Kauf zu kompliziert geworden wäre und sich dadurch unnötig in die Länge gezogen habe.

Die Schlittschuhe bietet er nun wieder als "neues Angebot" über Ebay an, wieder nur per Überweisung.

Ich weiß nicht, was ich davon halten soll. Ich habe den Verdacht, dass dieser Verkäufer bewusst die Zahlungsweise Überweisung wählt, damit der Käufer keinen Käuferschutz hat.

Wahrscheinlich wären die Schlittschuhe nie angekommen.

Gesamtes Thema betrachten

"Was bedeutet (17410) Mindestpreis ist nicht gültig ?"

 

Wie schon geantwortet wurde, muss der Mindestpreis mindestens 75 Euro betragen.

 

Angebote mit Mindestpreis

http://pages.ebay.de/help/sell/reserve.html

 

 

Aber ich habe auch eine Frage. Wer kümmert sich bei der Matratze-Marquardt.de GmbH & Co. KG um die Ebay-Angebote ?

 

Da schludert nämlich jemand mit den rechtlichen Texten.

 

"Stand der AGB: V5 / 31.01.2008"

 

Dafür das sich Gesetze und vor allem die Rechtsprechung kontinuierlich ändern, halte ich das für sehr fahrlässig.

 

Konkret sogar aktuell an der Verpackungsverordung erkennbar:

 

<strong>Diese Information über die Entsorgung von Verpackungen gilt bis zum 31.12.2008. Mit dem Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung am 01.01.2009 sind alle Onlinehändler verpflichtet, sich einem Systementsorger anzuschließen, soweit die Verpackung nicht zuvor (z.B. vom Hersteller) bei einem Systementsorger registriert wurde.</strong>

 

 

Liebe Leute...

Vorweg: Im AGB-Feld wird kein HTML unterstützt.  Wäre beim lesen aber aufgefallen.  Hat sich keiner die AGB hinter in einem Angebot mal durchgelesen ?

 

Zum Punkt: Wir haben mittlerweile das Jahr 2014 !

Mal ehrlich... was hat euch bis heute davon abgehalten, den alten Text endlich mal zu entfernen ?

Wann hat jemand seit 2008 mal überprüft, ob die AGB auch in den anderen Punkten noch dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.

 

Ebenso die Widerrufsbelehrung:  "...sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB"

 

Man beachte das "e" hinter 312.  Dieser Mustertext wurde am 04.08.2011  durch eine neue Version ersetzt.

Hier kann man den aktuellen Stand nachlesen:

 

http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung_neu.html

, jedoch gleich der Hinweis, daß diese Jahr m Sommer wieder eine neue Version, mit gravierenden Unterschied, in Kraft trit. 

 

 

Jedoch sogleich der Hinweis, daß dieses Jahr wieder eine gravierende Änderung ansteht:

 

http://www.onlinehaendler-news.de/recht/1310-widerrufsrecht-2014-was-die-verbraucherrechterichtlinie...

 

 

Ich weiß,darauf wird wahrscheinlich wieder keiner antworten, wie bei den Kochprofis im TV.  Smiley (zwinkernd)

 

Aber ist das eines ordentlichen Kaufmanns würdig oder gibt es eine Entschuldigung dafür ?

 

 

 

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