26-09-2017 22:22
Servus @sumsetiger
Es geht ja die Kunde davon,
man müsse bei einer "Reklamation" vorab zurücksenden.
Ich halte das nach wie vor für ein Gerücht
oder einen Irrglauben,
weil es allzu oft so abläuft,
wie in Deinem Fall.
Nun stellt sich mir die Frage:
Hast Du sendungsverfolgt zurückgeschickt ?
Ist der VK in Deutschland ansässig ?
Wenn ja,
ist es relativ einfach:
Du setzt dem VK eine datierte Frist zur Erfüllung - also Lieferung eines intakten Balles.
Für den Fall,
dass diese Frist verstreicht,
würde ich ankündigen,
dass ich vom Kauf zurücktreten und Kaufpreis und alle Versandkosten zurückverlangen werde.
Käme dann kein Ball,
würde ich wieder datierte Frist setzen,
abwarten.
Und - bei solchen Kaspern unter den Verkäufern - auch einen Mahnbescheid "zelebrieren".
Solltest Du per Überweisung gezahlt haben,
ist Dein Problem Ebay egal.
Bei Zahlung via Paypal kannst Du dort direkt noch einen Fall öffnen.
Aber da solltest Du auch eine Sendungsnummer haben,
um den Rückversand nachweisen zu können.