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Betrugsanzeige sinnvoll?

jaku03
In den Startlöchern

Guten Tag,

 

am 16.09. habe ich einen Artikel ( 141751369478 ) ersteigert . Bezahlt wurde ausnahmsweise nicht mit paypal ( da gab es ein Problem mit der e-maill Adresse des VK ) sondern per Überweising;  d.h. Käuferschutz greift nicht.

 

Am 16.09 habe ich einen Fall eröffnet und Rückzahlung des Kaufpreises gefordert. Der VK hat sich nicht gemeldet und/oder das Geld zurückerstattet. ebay hat mir mitgeteilt, dass der Fall geschlossen wurde.

 

Ich habe von ebay inzwischen die Kontaktdaten des VK bekommen. Ein Mahnbescheid würde erfahrungsgemäß erstmal Kosten verursachen und erfahrungsgemäß nichts bringen. Was nutzt mir ein " Titel ", wenn der Zahlungspflichtige nichts hat.

 

Meine Frage: hat jemand Erfahrung, wie die Erfolgsaussichten bei einer Anzeige wegen Betrug sind ?

 

Ich gehe ( zähneknirschend ) 'mal davon aus, dass mein Geld futsch ist; würde dem VK aber zu gern einen Denkzettel verpassen.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Peter J.

 

 

 

 

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