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Beweislast nach Versandschaden bei Rücksendung an den Verkäufer?

1. Der Käufer eines Plasma Fernsehers meldet dem gewerblichen Verkäufer nach 5 Monaten einen Mangel (Einbrenneffekt + Empfangsstörungen)

 

2. Der Verkäufer antwortet: "in Ihrem Fall muss das Gerät zum Hersteller eingesendet werden, um eine Reparatur vorzunehmen. Es gibt dafür zwei Möglichkeiten: entweder sie wenden sich direkt an Panasonic oder das Gerät müsste wieder zu uns zurück und wir würden es dann zur Servicewerkstatt weiter schicken. Wenn wir das Gerät einschicken sollen, dann müssen bitte zuerst das RMA-Formular ausfüllen und an uns senden, anschließend wird ein Mitarbeiter bezüglich der Abholung mit ihnen in Kontakt treten. 

 

3. Ist darin ein Verweis an den Hersteller, eine Verweigerung der Mängelbeseitigungspflichten durch den Verkäufer zu sehen, die den Käufer ohne Fristsetzung zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt? Der Käufer sieht es so und ist ohne Fristsetzung vom Kaufvertrag zurückgetreten.

 

4. Der Verkäufer bittet ohne dem Rücktritt zu wiedersprechen um Abholungstermin, und lässt das gerät Abholen.

 

5. Der Käufer bittet unter nochmaliger Fristsetzung um Kaufpreiserstattung, woraufhin der Verkäufer verschweigt dass das Gerät bereits bei ihm angeliefert wurde und erklärt dass die Kaufpreiserstattung nach Eingang der Ware erfolgen würde. (Der Käufer kann die Sendung nicht nachverfolgen)

 

6. Nach Ablauf einer weiteren Zahlungsfrist behauptet der Verkäufer das keine Kaufpreiserstattug erfolgen könne, weil das Gerät einen Versandschaden am Display, aufgrund unsachgemäßer Verpackung durch den Käufer habe, weshalb er nicht prüfen könnte ob Mängel bestehen, und lehnt jegliche Leistung ab, ohne den behaupteten Versandschaden zu beweisen.

 

7. Wie hat der Käufer hier zu reagieren, er kann doch jetzt nich einfach den Versandschaden, und seine angebliche Schuld daran akzeptieren und sich das Gerät mit zusätzlichen Displayschaden zurückschicken lassen?

 

8. Muss der Verkäufer jetzt zuerst beweisen dass der Transportschaden tatsächlich besteht, dieser durch unsachgemäße Verpackung durch den Käufer entstanden ist, und er den Mängel nicht prüfen kann?

 

9. Muss der Verkäufer zuerst den in seinem Gefahrenbereich entstandenen Displayschaden reparien, damit er die vom Käufer angezeigten Mängel prüfen, und der Käufer so seinen Beweispflichten für das Vorhandensein von Mängeln nachkommen kann?

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (1)

Antworten (1)

nur zur Kenntnis, ich bin KÄUFER!

 

>>Noch so ein Verkäufer der verantwortungslos keine Sensibilität für das Postgeheimnis hat,

 

Postgeheimis? Wenn man keine Ahnung hat sollte man still halten

 

>>und sich nicht klarmacht, wer verantwortlich für das Tun und Unterlassen des

>>vom ihm selbst beauftragten Transportdienstleisters

 

und vom Käufer akzeptierten (da durchaus änderbar) und bezahlten Transportdienstleister

 

>>ist, der seine Kunden sicherlich an den Transportdienstleister verweist,

>>anstatt nicht zugestellte Sendungen als Auftraggeber seines Transportdienstleiter

>>bei diesem zu reklamieren, so dass der

...

>>Transportdienstleister weiterhin keinerlei gesteigertes Interesse an einer zuverlässigeren Zustellung zeigen braucht,

 

ist das die Aufgabe des Verkäufers? Muss ich jetzt bei jedem Käufer in seinem Ort recherchieren, ob das Paket ordnungsgemäss zugestellt wurde? Vielleicht liegt ja ein Garagenvertrag vor, den der Käufer mit dem vom VK verwendeten Transportdienstleister vereinbart hat und ausschliesslich im Einwirkungsbeerich des Käufers liegt. Prpfung = Aufgabe des VK??

 

>>so dass die Käufer weiterhin immer wieder vergeblich auf ihre Ware warten.

 

mal daran gedacht, dass ein erwachsener Käufer durchaus selbst in der Lage sein sollte, das Trackingporotokoll vom Transportdienstleister zu prüfen und entsprechend zu reagieren. Aber diesen Käufer hier muss man noch an der Hand führen, so wie ein 2 jähriges Kind.

 

Und jetzt bitte ich wie "potentiale", auch bei mir die grüne Farbe für akzeptierte Lösung zu entfernen ...

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