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Buch "entpuppt" sich als Leseexemplar

Hallo liebe Forenmitglieder, ich habe vor ein paar Tagen ein Buch ersteigert, nach Erhalt und kurzem Blick auf ein optisch und äusserlich hervorragend erhaltenes Exemplar natürlich prompt meine positive Berwertung abgegeben, jedoch musste ich nur kurze Zeit später, wie ich das Buch ins Regal stellen wollte, feststellen, dass es sich um ein LESEEXEMPLAR handelt, dies wurde jedoch im Angebot NICHT angegeben. Die von mir angeschriebene VK hat sich mit "bin neu hier und wusste das nicht" entschuldigt, aber für ein eigentlich "unverkäufliches Leseexemplar" ist mir im Nachhinein der von mir bezahlte Preis zu hoch. Muss ich das wirklich akzeptieren, oder hilft mir ebay weiter, wenn ich einen Fall eröffne, weil ja das Buch NICHT dem Angebot entspricht und ich kein "Originalbuch" sondern ein "Probeexemplar" erhalten habe????

Würde mich über Tipps und Ratschläge freuen - DANKE

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Anonymous
Nicht anwendbar

MoinMoin,

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?RetractBidShow

 

Wenn Du Dein Gebot löschen und nicht ersetzen möchtest, würde ich an Deiner Stelle den VK kontaktieren und ihn bitten, Dein Gebot zu streichen (das kann er mit dieser Funktion http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?CancelBidShow ). Für die meisten VK ist das kein Problem und vereinbaren sich vlt. mit Dir auch, Dein Gebot noch drinnen zu lassen, bis überboten wird - oder ggf. bei Höchstgebot nach Auktionsende einen Transaktionsabbruch zu machen (so mache ich das als VK).

Wenn Du ein Gebot zurücknimmst, wird das in Deinem Käuferprofil vermerkt, zudem bist Du auch nicht aus der rechtlichen Verpflichtung Deiner Gebotsabgabe. Auch zerschiesst Du mit einer Gebotsrücknahme u.U. die Auktion des Verkäufers. Daher ist eine Gebotsstreichung auf jeden Fall einer Gebotsrücknahme vorzuziehen

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