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Fehlende Angaben über Mängel bei Schuhen

Hallo, habe ein drückendes Problem. Habe ein Paar Herrenschuhe von einer guten Firma für rund 80 € ersteigert. Auf den vier Fotos sahen sie einwandfrei aus. Beim Empfang hat sich aber herausgestellt, dass beide Schuhe in Sohlennähe helle Nässeränder haben, bei denen auch die Farbe kleinteilig abgeplatzt ist. Die Stellen sind mit Schuhcreme überputzt. Darüberhinaus sind die Absätze so abgelaufen, dass sie erneuert werden müssen. Der befragte Schuhmacher hat gesagt, auch die Spitzen müssten gemacht werden, wenn schon nicht die ganze Gummidecksohle erneuert würde. Gesamtkosten nur für Spitzen und Absätze ca. 40 €. Alle drei Mängel - Ränder, abgelaufene Spitzen und Absätze - waren weder auf den Fotos zu erkennen, noch waren sie erwähnt. Wären diese Mängel erwähnt worden oder sichtbar gewesen, hätte ich auf keinen Fall geboten! Kann ich die Schuhe wegen verborgener Mängel oder so zurückgeben, auch wenn das ein privater Verkauf war? Grund: Fühle mich aufgrund zurückgehaltener Information getäuscht. Völlig intakte Schuhe von der Firma sind übrigens kürzlich für rund 40 € versteigert worden. Will sagen, dass ich bei Wiederverkauf mit selbstverständlich Angabe aller Mängel meine 80 € nicht auch nur annähernd wiederbekommen würde. Verkäufer hat 25 € geboten. Würden die Schuhe repariert, hätte ich 95 € für die Schuhe gezahlt, hätte aber immer noch die hellen Wasserräder, die wertmindernd sind, weil feuchtigkeitsanfällig und optisch unschön. In welcher Weise kann ich mit Hilfe von der eBay-Schlichtungstelle rechnen? Würde mich echt über einen Rat sehr freuen.

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