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Höchstbietender bei Auktionsabbruch durch ebay

Hallo zusammen,

 

eine bescheidene Frage:

 

Wenn jemand seine eingestellte Auktion unbegründet abbricht, etwa weil er seinen Artikel anderweitig veräußert hat oder ihn nicht mehr verkaufen will, hat der zu dem Zeitpunkt Höchstbietende einen Anspruch auf den Artikel oder Schadenersatz, soweit in der Theorie klar.

 

Was passiert aber wenn man Höchstbietender ist und ebay die Auktion abbricht, sagen wir mal weil es Ungereimtheiten in der Artikelbeschreibung gab.

 

Hat auch dann der Höchstbietende Anspruch auf den Artikel, oder gilt die Auktion in diesem Falle als null und nichtig, quasi so, als wäre sie nie eingestellt worden?

 

Danke!

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