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Ist der VK ohne Info&Rücksprache berechtigt grundlos erst das Gebot u. dann die Auktion zu beenden?

Hallo Gemeinde,

habe ein, wie folgt und erstmals bei mir aufgetretenes Problem mit einem Verkäufer

und benötige eure Hilfe!

Vielleicht ist es dem Einen oder Anderen bereits ähnlich ergangen - hier der Sachverhalt:

 

Ich habe auf einen Artikel geboten, der als 1Euro Auktion gestartet ist und eine Sofortkauf Option beinhaltete, die vom VK mit          539 Euro angegeben war.

Da diese Auktion keine Mindespreisbegrenzung enthielt, gab ich am 2ten Tag mein Gebot mit 99 Euro (verdeckt) ab und da es das erste abgegebene Gebot war, wurde es mit "1 Euro" angezeigt.

Die Auktion sollte 10 Tage laufen.

Nach dem 6ten Tag war jedoch nicht nur mein Gebot, sondern auch die Auktion verschwunden und ich erhielt eine Ebay-Info, dass mein Gebot gelöscht wurde.

Bis dahin war mein Gebot das Einzige.

Keine weitere Info vom VK. nix!

 

Ich bat den VK. um eine Stellungnahme und bekam folgende Antwort:

Auktion wurde beendet, weil der Artikel nicht vollständig sei und deshalb nicht mehr verkauft werde.

Daraufhin sah ich mir das VK. Profil an und bemerkte, dass er noch recht unerfahren war ( 14 Bewertungen) .

Deshalb schrieb ich ihn ein weiteres Mal an und bat um die Benennung der fehlenden Teile, woraufhin nicht reagiert wurde.

 

Da ich keine Antwort bekam, kam ich zur folgenden Schlussfolgerung:

 

Er hat einfach Panik bekommen, seinen Artikel für 1 Euro / oder erheblich unter seinen Wunschbetrag verkaufen zu müssen und hat deshalb so reagiert und die Auktion beendet !

Nach einer erneuten reaktionslosen Mail an den VK teilte mir Ebay auf Anfrage mit, dass die Auktion nach Abgabe meines Gebotes nicht nicht ohne Rücksprache mit mir hätte beendet werden dürfen, weil der VK trotz des Mangel an mein Gebot gebunden sei ; denn wenn der Mangel garnicht besteht und nur vorgeschoben wurde, um die die Auktion zu beenden, dann wurde die Auktion ( aus meiner Sicht) grundlos und unberechtigt beendet !!!

Er müsste mir nun den Artikel für mein Gebotspreis ( 1 Euro ) an mich verkaufen !

 

Ich bin nun total verunsichert, weil ich

a) noch nie solch einen Fall hatte,  

b) keinen Rechtsstreit vom Zaun brechen will und  

c) gerne wüsste, welches der rechtliche korrekte Status Quo ist.

 

Wer von Euch kann mir da weiterhelfen?!

MfG

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