29-07-2016 22:39
Ebay bietet mehrere Gründe für einen Abbruch des Verkaufs durch den Verkäufer an.
Folglich ist es legitim.
Wenn der Artikel also zwischenzeitlich beschädigt oder verloren gegangen ist, KANN
der Verkäufer ihn ja gar nicht mehr verkaufen!
Ich hatte erst kürzlich den Fall, dass der Verkäufer ganz offensichtlich mit dem Verkaufs-
preis von 1 € nicht zufrieden war. (Ging aus seinen Mails hervor.) Den Abbruch hat er
mit Begründung "verloren gegangen" veranlasst. Ich konnte auch mit ebays Hilfe nichts
ausrichten. Sollte ich eine polizeiliche Wohnungsdurchsuchung beantragen? Sinnlos.
Hilft nur, Augen zu und durch.
MfG