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Artikelüberschrift irreführend

Ich habe zwei iTunes-Gutscheinkarten über eBay gekauft.

 

Erst nachdem ich per PayPal bezahlt habe, habe ich in der detailierten Artikelbeschreibung gelesen, dass es sich um wertlose nicht-aktivierte Karten handet, angeblich zu "Demonstrations und Sammlerzwecken". In der Artikelüberschrift stand  jedoch unter anderem auch "Guthaben Code" und "25 €". Auch der Preis von 21,- € war nicht weiter auffällig.

 

Habe direkt nach dem Kauf dem Verkäufer mitgeteilt dass ich den Artikel so nicht will und per PayPal einen Konflikt eröffnet, den PayPal heute zu Gunsten des Verkäufers geschlossen hat. Begründet hat PayPal das, weil in der detailierten Beschreibung klar stand dass die Karten wertlos sind.

 

Ich finde aber dass die wichtigste Eigenschaft einer solchen Guthaben-Karte das Guthaben ist, daher muss das in den Artikeltitel wenn so eine Karte nicht verwendbar weil wertlos ist. Man muss ja auch in den Artikeltitel schreiben wenn man z.B. nur eine Verpackung von einem Artikel verkauft und nicht den Artikel selbst.

Natürlich habe ich auch "Schuld" weil ich die Details der Aution nicht komplett durchgelesen habe, aber hätte ich nach Treu und Glauben nicht annehmen können dass es sich tatsächlich um eine gültige Guthabenkarte handelt? Meinen Widerruf akzeptiert er nicht, angeblich weil er ja Privatverkäufer sei (obwohl er haufenweise solcher Karten verkauft).

 

Link zur Auktion

 

Der Verkäufer hat ausserdem noch andere iTunes-Karten mit dieser "Masche" verkauft als auch Guthabenkarten für das PlayStation-Network, alle wertlos, allen fehlt der Hinweis darauf in dem Artikeltitel.

 

Ist das zuläßig? Kann ich etwas dagegen machen und mein Geld zurück bekommen obwohl PayPal schon gegen mich entschieden hat?

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Hier in Deutschland braucht man nicht zwingend eine Kreditkarte.

Ich weiss nicht, wie die Regelung in Österreich ist.

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