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Nach 90 Tagen Artikel noch erwerbar

Folgender Fall:

Ich hatte am 17.06.2014 einen Artikel ersteigert, wo der Verkäufer mir diesen ersteigerten Artikel verweigert hat.

Leider habe ich erst jetzt einen Termin bei einem Rechtsanwalt.

Inwieweit besteht die Möglichkeit den Artikel noch zu bekommen?

Bzw. Einsicht auf die Artikelbeschreiben, da ich sie vor 2 Tagen noch aufrufen konnte doch zum heutigen Tag leider nicht mehr öffnen kann.(Auktion mehr 90 Tage vorbei).

Vielen Dank

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