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Preisvorschlag vorzeitig zurückziehen?

Moin moin,

 

also vorab, ich habe heute ca. 13 Uhr einen Preisvorschlag auf einen Artikel abgegeben, der mehr oder weniger recht niedrig angesetzt war, bei einer Sofort-Kaufen Auktion. Ich weiß (zumindest jetzt nach Recherche, in dem Fenster stand nur "Bitte lassen sie dem Anbieter so und so viel Zeit.")das die Vorschläge 48 Stunden verbindlich sind laut AGB. So, nun hab ich den gleichen Artikel mit mehr ähnlicher Beschreibung auf Ebay-Kleinanzeigen wiedergefunden. Da ich ziemlich unerfahren im Umgang mit Ebay bin, auch aus rechtlicher Perspektive, habe ich aus Angst vor potentiellem, damit verbundenem Stress (Artikel schon anderweitig verkauft über Kleinanzeigen wegen höherem Angebot, Betrug o.ä. möchte aber nichts unterstellen, schließlich hatte er 100% positive Bewertungen, aber man weiß ja nie in den Unweiten des Internet) meinen Preisvorschlag vorzeitig zurückgezogen ohne groß darüber nachzudenken. Mit Begründung, dass kein Kontakt aufgenommen werden konnte. Meine Frage wäre jetzt, ob und wenn ja welche Konsequenzen sich daraus für mich ergeben, da ich ja den Preisvorschlag vorzeitig zurückgezogen habe, so gesehen mehr oder weniger unberechtigt oder wäre das Zurückziehen bei Angeboten die auf mehreren Seiten zu finden sind widerum berechtigt?

 

Zur Info: Ich bin absolut kein Spaßbieter, habe auch bisher nur an sehr wenigen Auktionen teilgenommen und auch erst jetzt diesen Community-Bereich hier entdeckt. ^^

 

Vielen Dank schonmal für Antworten.

 

 

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