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Sofortkauf ausversehen von baby getätigt.Was tun?

Hallo, ich bin mit meinem iphone neben meiner 6 Monate jungen Eneklin eingeschlafen, die es geschafft hat, einen Artikel für 1.000 Euro über Sofortkauf zu ersteigern.Sie können sich vorstellen, wie geschockt ich war, als ich wieder zu mir kam.Eine Einigung mit dem Käufer kam bisher nicht zustande nund er weigert sich einen Transaktionsabbruch zu tätigen und besteht auf die 1.000Euro.Der Verkäufer ist nichtgewerblich, hat nicht auf EU-Richtlienen hingewiesen und besteht auf Abholung.Nun, ich wohne auf dem Lande bei Wismar in Nordeutschland.Die Artikel stehen aber in Zirndorf 670km entfernt und eine Abholung ist mir nicht möglich und ich habe überhaupt keine 1000Euro und müßte, falls es vor Gericht gehen würde, eine eidestattliche Erklärung oder Insolvenz beantragen.Gibt es da keinen Käuferschutz, da ich ja eigentlich den Kaufvertrag nicht abgeschlossen habe?Der Verkäufer will die Aktion nicht abbrechen, hat den oder in diesem Falle die Artikel bereits erneut wiedereingestellt und zum Verkauf angeboten.Was kann ich tun, um aus dieser Sache herauszukommen?

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