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Wie soll man beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies?

Hallo,

 

ich habe ein Musikinstrument gekauft (privater Verkäufer, Überweisung).

Zustand wurde als "technisch und optisch neuwertig" beschrieben.

Aber das Instrument hat 2 technische Defekte und noch verstimmt.

Verkäufer streitet es ab.

Fall ist geöffnet.

 

 Momentan sieht es so aus, dass ich vielleicht eine Anzeige bei der Polizei erstatte.

 

Im Rechtsportal habe ich volgendes gelesen:

Wer muss beweisen, dass die gelieferte Ware einen Mangel hat oder fehlerhaft ist?

Möchten Sie als Käufer Gewährleistungsrechte wegen eines Mangels geltend machen, müssen Sie auch beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies. Lässt sich also nicht mehr aufklären, ob ein Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat oder erst nachträglich durch eine unsachgemäße Behandlung entstanden ist, geht dies zu Ihren Lasten.

 

Nun meine Frage.

Soll ich bei der Polizei (oder Gericht) beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies (und wie kann ich das überhaupt beweisen) ?

Hat jemand schon ähnliches erlebt?

 

danke im Voraus für Eure Tipps

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