02-08-2015 19:58 - bearbeitet 02-08-2015 20:11
Hallo,
ich habe 4 PKW-Räder gekauft. Diese wurden nur zur Selbstabholung angeboten, was ja erstmal kein Problem ist. Als Zahlungsmethode kommt aber keine Barzahlung bei Abholung zur Auswahl, sondern nur Lastschrift, Paypal und Kreditkarte. Wenn ich per Paypal bezahle, dahin fahre um die Räder zu holen und dann niemanden antreffe bzw. keine Räder bekomme, kann ich dann auf den Käuferschutz zählen? Wie soll ich das nachweisen das ich nichts bei der Abholung bekommen habe.
ich habe den Verkäufer bereits angeschrieben und er besteht auf seine Zahlungsmethoden... also keine Barzahlung bei Abholung
Betreff | Hilfreich |
---|---|
14 | |
3 | |
3 | |
2 | |
2 |