05-07-2015 18:45 - bearbeitet 05-07-2015 18:48
Schönen guten Tag allerseits,
ich habe auf Ebay einen als defekt angegeben Laptop mit Zubehör zu einem verhälltnismäßig angemessenen Preis von 95€ verkauft. Bei der Auktion stand ebenfalls geschrieben das keine Rücknahme akzeptiert wird. Nun kontaktiert mich der Käufer und behauptet die Artikelbeschreibung sei nicht korrekt, obwohl ich das Gerät ausdrücklich als ''defekt für Bastler'' verkauft habe. Angeblich sei nun zusätzlich die Hauptplatine beschädigt.
Werfen sie einen Blick auf den Anhang. Ich hatte angegeben das der Grafikchip ''SCHEINBAR'' beschädigt ist und ich nicht garantieren kann ob dieser noch funktioniert. Somit habe ich keine 100%ige Garantie gegeben ob es an der Grafikkarte liegt. Wenn wirklich ein defekt am Mainboard vorgelegen hätte, dann hätte ich das wohl selbst gemerkt , ich wäre sicher nichtmehr in das BIOS Menü gekommen, geschweige denn bis zum Dektop. Habe ihm dann geantwortet das ich keinerlei Rücknahme akzeptiere, danach sprach er vom § 263 StGB Betrug und das er alle rechtlichen Schritte gegen mich einleiten möchte. Muss ich mich vor rechtlichen Konsequenzen fürchten oder bin ich auf der sicheren Seite? Ich habe relativ wenig Erfahrung mit Ebay Verkäufen und hoffe das ihr mir helfen könnt. Vielen Dank!