04-10-2015 22:18 - bearbeitet 04-10-2015 22:29
Habe am 02.10 auf einen Diamanten ein Gebot abgegeben ( mein Höchstgebot betrug 55,55 € ).
Andere 2 Bieter haben 18 € und ein anderer 20 € Geboten.
Als nächstes erhielt ich eine Mail vom Anbieter er habe den Artikel anderweitig verkauft.
Die Auktion wurde ca. 7 Std. später dann mit der Begründung " Dieses Angebot wurde beendet da es einen
Fehler enthielt."
Ca. 11 Std später wurde der Artikel gleichen inhalts dann wieder eingestellt.
Ich sehe es so das hier zwei Dinge zum tragen kommen, zu 1.) eine Sache zwei mal verkaufen
ist Betrug, denn ich war ja mit 20,50 € höchstbietender und die Mail der anderweitigen Veräusserung liegt mir vor.
Ebay ist mit der Prüfung beauftragt und mal sehen was ich als Antwort erhalte.
Zu 2.) Ebay sieht in seinen Richtlinien vor das für abgebrochene Auktionen die Gebühren zu entrichten
sind welche sich aus dem Höchstgebot ergeben. Somit akzeptiert Ebay seinerseits den Kaufvertrag und
nimmt seine Rechte für die Gebühren in Anspruch. Ich denke da es so zu sehen ist das ich also als Käufer
anzusehen ist und damit auch rechtlich den Anspruch habe die Adressdaten des Verkäufers zu erfahren um
zum einen diesen aufzufordern mir seine Bankdaten zur Begleichung des Auktionserlöse zu fordern und
zum anderen bei Weigerung die Adressdaten für Gerichtsverfahren zu verwerten. Oder sehe ich da etwas
falsch ?
Auch ist die Adresse ja richtig wegen der Strafanzeige, denn dann nicht gegen unbekannt und nach dem
Strafverfahren die Schadensersatzklage, denn man sollte nie den 2. Schritt vor dem ersten machen.
Seit wann darf nach dem BGB ein und diselbe Sache zwei mal veräussert werden ???