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Banüberweisung + Herstellergarantie - Kunde will Artikel umtauschen

h0rest
Auf Erkundungstour

Habe eine kurze Frage.
Ich habe einen Artikel verkauft, den ich selber erst neu erworben habe. Das Produkt wurde nur kurz geöffnet, begutachtet und für funktionsfähig erklärt. Danach habe ich es sorgfältig wieder eingepackt (So habe ich auch die Artikelbeschreibung formuliert).

Ich habe das Produkt als Neu (sonstige.) auf Ebay gestellt.

 

Nun möchte der Käufer das Produkt wieder umtauschen, weil es der Beschreibung nicht entspricht. Was genau das Problem ist, wurde mir noch nicht genannt. 

Wie sieht es nun aus? Muss ich das Produkt zurückerstatten?

 

- Bezahlt wurde offiziell per PayPal, allerdings funktioniere das wegen technischen Schwierigkeiten von Seiten des Käufers nicht. Unter der Hand haben wir uns auf eine Banküberweisung geeinigt, welche auch getätigt wurde

- Als Angabe habe ich "2 Jahre Herstellergarantie" gennant. Anbei habe ich auch ordnungsgemäß die Rechnung gelegt.

- Durch Angabe einer Herstellergarantie verpflichte ich mich nicht automatisch, auf ein Produkt privat Garantie zu gewähren, oder?

- Ich habe nicht konkret gennant, dass der Umtausch ausgeschlossen ist. Soweit ich weiß, ist das aber sowieso verständlich, oder?

- Wie genau sollte ich nun agieren? Was kann ich erwarten? Wie kann ich letzenendes beweisen, dass das Produkt entsprechend wie in der Beschreibung versandt wurde? Und wer trifft hier letzenendes die Entscheidung?
- Da ich mich vollständig im Recht fühle (Abseits der Fragen oben), würde ich drauf bestehen den Artikel nicht zurückzunehmen. Ich sehe keinen Grund für Kulanz. Wie weit kann ich es damit treiben? Muss ich mir rechtlich irgendwelche Sorgen machen, obwohl ich womöglich im Recht bin?

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@kunstman87 schrieb:

Ich habe einen Treppenlift verkauft. Vor 3 Tagen. Er muss abmontiert werden, weil das Haus geräumt werden muss. Der Käufer reagiert aber überhaupt nicht auf meine Kontaktanfragen. Was kann ich tun?

 


@kunstman87

 

Der Verkauf war vorgestern - das ist gerade Mal 2 Tage her. In Deinem Angebot steht nichts davon, dass es eilig ist mit dem Abbau.

Bei dem Bücherregal was Du noch online hast, steht übrigens auch nix davon bis wann das abgeholt sein soll. Wenn der Artikel zu einem bestimmten Termin abgeholt sein muss, dann solltest Du das immer in die Beschreibung reinschreiben.

 

Für den Treppenlift ist es allerdings zu spät. Da bleibt Dir nun nix als abwarten ob der Käufer sich meldet - mindestens eine Woche. Ist dann immer noch Funkstille, dann melde einen nicht bezahlten Artikel. Dann hat der Käufer nochmal 4 Tage Zeit, den Lift abzuholen und zu bezahlen.

 

Nenne dem Käufer 2-3 letzte Abholtermine und erscheint er auch zum letzten Termin nicht, dann kündige den Kaufvertrag wegen der Nichtzahlung.

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