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Rückgabeantrag

Hallo.Habe ein rückfallverzögertes Zeitrelais verkauft.Der Kunde hat nun einen Rückgabeantrag gestellt,weil er der Meinung ist es wäre defekt.Wer sich etwas auskennt,weiß daß man es über einen Impuls A1,B1 starten muß.(Treppenlichtautomat)Vor dem Versand hatte ich das Relais nochmal getestet.Der türkische Kunde hat zwar bezahlt,aber die Zahlung ist eingefroren.(bis zur angebliche Klärung)Wer gibt solchen Kunden solche Rechte die aus Unwissenheit handeln?Möchte mal Eure Meinung dazu lesen.Mfg.Ralf.

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