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Hat der käufer das Recht dazu?

Hallo zusammen,

Ein Käufer hat bei mir am 21.1  einen Artikel ersteigert, und mir mitgeteilt das er erst am 1.2 bezahle...Als die Zahlung am 2.2 angekommen war, wurde am 3.2 direkt verschickt...Da bei Versand mit Hermes, die Paketscheine selbstständig von mir gedruckt werden,wird die Sendungsverfolgunngsnummer automatisch dem Kä ufer mitgeteilt.Am 6.2 hat der käufer dann einen Fall eröffnet, das die Ware noch nicht angekommen ist.Hat er das Recht dazu, trotzdem das er die Sendungsverfolgunngsnummer hat, und wenn nein, wie kann ich den Fall schließen ohne mit dem Käufer diskutieren zu müssen?

Vielen Dank im Vorraus

MfG

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