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Verkäufer droht mit Anwalt, falls ich negativ bewerte.

Hallo, 

 

ich habe gerade folgenden Fall,

ich habe zwei identische neue Stoff-Hosen bei einem gewerblichen Verkäufer per Paypal gekauft, für meine Freundin und mich.

 

Nun kam eine dieser beiden Hosen mit zwei Löchern an, ich habe natürlich Fotos davon gemacht und ihm diese zukommen lassen,

sie ließen sich vom Schadensausmaß her bei einer Schneiderin reparieren.

 

Ich habe den Verkäufer kontaktiert, am liebsten wäre mir ein Ersatz mit einem fehlerfreien, neuen Artikel,

dieser ist aber leider nicht vorhanden.

 

Der Verkäufer will jetzt, daß ich die eine Hose bei mir abholen lasse und mir dann das Geld erstatten.

 

Für mich ist das aber eigentlich keine Option, da wir ja beide diese Hose woll(t)en, deshalb ja zwei identischen gekauft haben.

 

Ich habe dem Verkäufer eine Preisminderung vorgeschlagen, diese ist aber wiederum nicht in seinem Sinne,

dabei entstehen ihm ja durch eine Abholung mit DHL auch Kosten,

von meinem Zeitaufwand, stundenlang auf eine Abholung zu warten, ganz zu schweigen.

 

In meiner Auffassung kann er das nicht von mir verlangen, denn ich als Kunde sollte ja nicht noch erhebliche Nachteile haben, wenn er fehlerhafte Artikel verschickt. 

 

Ich schrieb ihm dann

"dann bleibt mir leider also nichts anderes übrig, als die Qualität Ihres Produktes zu beurteilen,
das ich ja behalten muß, weil ich eben diesen Artikel zweimal brauche, sonst hätte ich ihn nicht zweimal erworben."

 

Behalten "muß" ist vielleicht falsch ausgedrückt, ich meinte es so, daß ich den Artikel an sich unbedingt zweimal haben möchte und er keinen fehlerfreien Ersatz anbieten kann.

 

Daraufhin schrieb er dann sinngemäß, daß er es leider seinem Anwalt übegeben müsse, wenn ich negativ bewerte

da er sein Pflichten nachkomme und ich die Hosen nicht behalten brauche.

 

Übrigens, man beachte meine Formulierung, ich hatte nicht geschrieben, ich bewerte negativ,

ich hatte geschrieben, ich bewerte die Qualität des geschickten Artikels. 

 

Für mich ist ein Rücksenden der Hose letztlich wirklich keine Option, weil dann eine von uns beiden diesen gewünschten Artikel nicht hätte,

zumal ich dann stundenlang auf eine Abholung warten müßte - Zeit, die mir ja niemand ersetzt...

 

Dürfte/könnte er ernsthaft einen Anwalt einschalten, wenn ich von der Qualität der Hose wahrheitsgemäß berichte, 

weil ich den Artikel aber gleichzeitig zweimal benötige und daher behalten werde?

 

 

Ich fühle mich im Recht, allerdings kann ich schlecht beurteilen, ob ich auch im Recht bin,

dazu hätte ich gerne Rückmeldungen.

 

PS: die Hose hat 15 € mit Versand gekostet,

fair hätte ich von ihm eine vorgeschlagene Preisminderung im Rahmen 8-10 € gefunden, dann könnte ich sie nähen lassen,

denn andere Modelle dieser Hosen verkauft er für 10 € neu.

 

 

Danke für Eure Gedanken zu meinem Fall.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Edit:

 

Danke für all Eure Meinungen und Beiträge,

für mich ist das der erste solche Fall, ich wollte eigentlich EBAY telefonisch kontaktieren und mich erkundigen,  wie die Rechtslage ist, aber da bekam ich niemanden an die Leitung, sondern landete stattdessen hier.

 

Wie unpraktisch, daß ich nicht direkt antworten kann... 😕

 

@lottezahl

 

"Du hast zuerst ein Recht auf Nacherfüllung, wenn die Ware nicht frei von Sachmängeln ist.

Erst einmal nach DEINER Wahl Neulieferung oder Reparatur.

Neulieferung ist unmöglich, dann bleibt Reparatur.

Will er oder kann er das nicht, bleibt der Preisnachlass. Über dessen Höhe kann man streiten."

 

So war auch mein Bauchgefühl, 

1. am liebsten neuer Artikel -> leider nicht möglich

2. da ich den Artikel an sich gerne haben möchte -> Preisminderung, um ihn reparieren zu lassen.

 

Dem wollte er anfangs nicht zustimmen und als er mir mit dem Anwalt drohte, habe ich die Kommunikation mit ihm erst einmal eingestellt. 

Denn ich möchte ihn weder zu Unrecht anschuldigen noch mich so angehen lassen.

 

Nun hat er gefragt, welche Minderung mir vorschwebt.

Dazu zu einem Kommentar oben, der Artikel kostete 15/13 € ink. kostenlosem Versand als Neuware,

da hätte ich 8-10 € realistisch gefunden (Gesamtkaufsumme bei 38 €)

 

"Ich könnte mir vorstellen, dass er befürchten könnte, dass du mit nem Rückssendeetikett dann BEIDE Büxen zurückschickst."

 

Das hat er auch angeboten, aber damit ist mir ja noch weniger geholfen.

Denn ich möchte diesen Artikel ja im Normalfall zweimal haben, wie ich ihn gekauft habe.

 

"Warum solltest du ihn - mit entsprechender Wortwahl - nicht negativ bewerten können? Bzw. was sollte sein RA dagegen tun.

Du solltest dabei aber nicht die Qualität des Produktes bewerten, sondern dass er dir keinen Ersatz angeboten hat und auch keine Reparatur. Oder hat er das?"

 

Nein, er hat mir nur Abholung angeboten, was für mich ja die schlechteste aller Optionen ist.

 

Ich habe bisher gedacht, als Käufer hätte ich das Recht, einfach wahrheitsgemäß vom Zustand des Artikels zu berichten.

Nur weiß ich eben nicht, ob das in diesem Fall auch noch so ist, wenn er die Rücknahme anbietet,

genau das war Teil meiner Ursprungsfrage, weil der Sachverhalt ja etwas komplizierter ist.

 

Dazu haben ja einige von Euch schon etwas geschrieben- danke nochmals.

 

 

 

Habe ich als Käufer wenigstens das Recht auf eine entsprechende neutrale Bewertung?

 

Mit dem Inhalt, daß er eine Preisminderung aufgrund von Fehlern nicht wollte,

für mich eine Abholung einen unverhältnismäßiger Zeitaufwand  darstellt und er mir mit einem Anwalt gedroht hat, sollte ich negativ bewerten?

 

 

Nochmal zur Vorstellung der Preisminderung, das war nur ein Gedanke, bisher keine "Forderung". 

 

Ihn kostet eine Abholung mit Zeitfenster schon 6 Euro (ohne erst Recht unzumutbar für den Kunden, oder?) 

da hätte ich +2/+4 Rabatt für einen fehlerhaften Artikel bei der Gesamtrechnung von 38 € realistisch gefunden.

 

 

 

 

 

 

 

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