27-11-2015 04:09
Habe über Ebay eine Tastatur mit Kartenleser angeboten und an einen Käufer für 2 € verkauft. Derselbe meldet sich nicht, sondern schreibt in seiner Bewertung, "es kam ein Haufen Elektromüll und den habe ich beseitigt". Dass der Elektromüll im Wesentlichen aus meiner externen Festplatte mit wertvollen Programmcodes und eigentlich an einen anderen Adressaten gehen sollte, konnte so nicht korrigiert werden.
Ich finde also, dass sich der Falschempfänger durch seine übereilte Handlungsweise schadenersatzpflkichtig gemacht hat. Er hätte die Teile zurückschicken MÜSSEN und
auf Zusendung der korrekten Waren hinweisen müssen.