09-10-2015 19:36
Ein Schlachtschussapparat, der widmungsgemäß zum Betäuben von Schlachttieren bestimmt ist,
gilt nicht als Waffe im Sinne des § 1 Waffengesetz.
Für Ebay gehört das Teil zu Waffen und ist somit verboten.
Egal was du davon hältst.
Gruß