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ebay Verkaufsprovision

Moin,

 

ich habe einen PSN Code bei eBay verkauft. Käufer wünschte den Code per eBay-Nachricht zu versenden. Das Geld hatte er bereits sofort per PayPal bezahlt. Code habe ich daraufhin per eBay-Nachricht an den Käufer verschickt. 2 Tage später schaltete der Käufer PayPal-Käuferschutz ein, weil sein Account angeblich gehackt wurde. Ende vom Lied war, dass der Sack von PayPal sein Geld zurück bekommen hat und ich nun auf meinen Kosten sitzen bleibe. Frage meinerseits ist nun, ob ich wirklich nun auch noch die eBay-Verkäuferprovision zahlen muss, obwohl ich das Geld nicht bekommen habe bzw. es ja von PayPal storniert wurde. Ist doch mehr als "Mist" wenn ich nun auf den Kosten des Codes sitzen bleibe (der Code wurde natürlich vom Käufer/Hacker eingelöst) und ich dann für 0,00 € einnahmen nun noch die Verkäufsprovision blechen müsste.

 

MfG

 

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Leite einen Transaktionsabbruch ein...  und achte darauf, dass Du das richtige ankreuzt...."Käufer will den Artikel nicht mehr"....

 

lies hier: http://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen

 

Außerdem empfehle ich Dir mal den Punkt 2 und 4 genauer zu betrachten...,

hier bitte klicken: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full

Ich würde PayPal allerhöchstens anbieten, wenn ich sowieso sendungsverfolgt verschicken muß.

Kurzum: Du mußt sendungsverfolgt an die bei PayPal hinterlegte Adresse verschicken....  ansonsten bist Du womöglich nicht nur Deine Ware los, sondern zahlst noch die (günstigen) Versandgebühren aus der eigenen Tasche, wenn PayPal Deinen Käufern das Geld zurückerstattet, weil Du keine Sendungsnummer hochladen kannst.....

Und selbst wenn Du Dich an alle Auflagen hälst, bist Du noch nicht auf der sicheren Seite!
Auch im Falle einer (berechtigten oder unberechtigten) Reklamation läßt PayPal Dich im Regen stehen.
Du hast den Zinnober mit der Kostenregelung des Rückversandes – diese fordern die Käufer meistens zusätzlich – ansonsten schicken sie Dir Deine Ware nicht zurück, da durch die merkwürdige Kulanzregelung (zugunsten des Käufers) ihr Geld wieder zurückgebucht wurde.

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