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ebay mit paypal: ebay-Käuferschutz 30 Tage, paypal-Käuferschutz 180 Tage -> was gilt?

Hallo und guten Tag,

ich hatte diese Frage bereits direkt an paypal gestellt, aber nur eine automatische Antwort mit BlaBla-FAQ-Antworten erhalten die meine Frage nicht beantworten.
Daher versuche ich es mal hier:

In den ebay-Richtlinien zum Käuferschutz steht:

"Ein Käuferschutzfall muss innerhalb von 30 Tagen nach dem spätesten voraussichtlichen Lieferdatum, das bei eBay.de für den gekauften Artikel angegeben ist, gemeldet werden. "

In den paypal FAQ steht:
https://www.paypal.com/selfhelp/article/FAQ670

"Sie haben ab Zeitpunkt der Zahlung 180 Tage Zeit, um Ihr Problem bei PayPal zu melden. "

Da sich diese beiden Angaben widersprechen, die Frage:

Kann ein Kauf über ebay (und Bezahlung über paypal) also auch direkt bei paypal zum Käuferschutz gemeldet werden auch z.B. nach 4 Monaten (was bei ebay ja nicht mehr möglich wäre)?

Denn daraus ergäbe sich folgendes Problem:
Da Versender wie z.B. DHL die Sendungsverfolgung nur ca. 3 Monate online verfügbar halten und auf den Einlieferungsbelegen keine Adresse angegeben ist, wäre ich als Verkäufer nicht mehr in der Lage den Versand nachzuweisen.

Was gilt also bei einem ebay-Verkauf per paypal: die 30 Tage von ebay oder die 180 Tage von paypal?

Ich weiss, paypal ist ohnehin umstritten aus Verkäufersicht, aber es ist bequem und ich nutze es als Käufer auch ganz gerne wenn ich die Möglichkeit dazu habe.
Mit den 30 Tagen aus dem ebay-Käuferschutz könnte ich ganz gut leben, denn ich will halt irgendwann auch ein Datum haben, wo ich weiss, daß der Ablauf auch formal beendet ist und nix mehr nachkommen kann.
Die Käufer sind leider mittlerweile oft zu faul eine Bewertung abzugeben. Das wäre ein sauber dokumentiertes Ende der Transaktion für beide Seiten.
Gut dann warte ich eben 30 Tagen, dann ich das Thema ja wegen ebay-Käuferschutz eh wegen der Frist durch. Kann ich mit leben.

Aber wenn die paypal-Bedingungen diese 30 Tage aushebeln und auf 180 Tage verlängern, wäre paypal als Zahlungsmethode für mich als Verkäufer raus.

Besten Dank

 

 

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Vielleicht bin ich zu doof, aber ich wollte als Ergänzung eine Anwort schreiben, das kann ich nicht auf eine eigene Frage.

Daher hier als Ergänzung zu meiner Frage:

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Ich hatte eben doch noch jemanden von paypal direkt ans Telefon bekommen. Hier ein unverbindliches Erinnerungsprotokoll:

- ja, es gelten die 180 Tage von paypal, auch für Verkäufe über ebay, die eigentlich nur 30 Tage zulassen (paypal hebelt also ebay aus).

- auf meinen Einwand, daß die 180 Tage doch sehr lange sind, wurde mit einem Beispiel geantwortet, bei dem zwischen Bezahlung und Lieferung eine längere Zeit sein könne (wenn z.B. der "Schrank" erst noch gebaut werden muss).
Passt aber nicht zum typischen privaten ebay-Verkauf. Ich schilderte ihm mein Problem, daß sich Käufer leider sehr oft nicht mehr melden (keine Bewertung, keine Mail) und ich aber keine 180 Tage warten will, bis ich einen Haken dran machen kann.

- auf das Problem angesprochen, daß ich nach ca. 3 Monaten kein Online-Tracking mehr habe und auf dem Sendungsbeleg keine Address-Daten sind, wurde mir gesagt, daß ein Foto des Paket (mit Adresse, bei OnlineFrankierung ist ja auch bereits die Sendungsnummer aufgedruck) + Beleg dann reichen würden als Versandnachweis.
Das mache ich aber sowieso schon immer so. Detail-Fotos vom Produkt (wegen Zustand und individueller Merkmale wie z.B. Seriennnummer des Gerätes damit der Käufer keinen "Austausch" gegen ein defektes Gerät aus seinem Besitz vornehmen kann!), die einzelnen Schritte beim Verpacken (wegen Versand-Versicherung) bis hin zum fertigen Paket mit Address-Label.

- auf meinen Einwand, daß der Käufer nach z.B. 5 Monaten bei paypal immer noch melden könne, daß der Artikel nicht der Beschreibung entspräche, sagte man mir, daß ja alles per Einzelfall geprüft wird und in so einem Fall das auch abgelehnt würde, da es unplausibel wäre. Der Käufer habe ja auch eine Verpflichtung die Ware zeitnah zu prüfen. Ich antwortete, daß es ja dann schön wäre, wenn ich so einen Passus in den paypal-Regel schriftlich nachlesen könnte. Gibt es aber nicht, wird im Einzelfall entschieden. Naja...

- als Privat-Verkäufer kann ich ja die Gewährleistung ausschließen und der Gefahrenübergang ist bereits beim Aufgeben der Sendung beim Käufer. Ich sagte dem Mitarbeiter, daß ich mich als Verkäufer durch die zusätzlichen paypal-Bedingungen ja schlechter stelle als bei einer Überweisung und "was man so liest" paypal in aller Regel für den Käufer entscheidet und ich als Verkäufer immer in der schlechteren Position bin.
Da kam die Antwort, daß er ja tagtäglich mit solchen Fällen zu tun hat und er das nicht bestätigen kann. Kann man glauben, muss man aber nicht.


Meine letzen 17 Verkäufe der letzten 3 Jahre liefen per paypal problemlos. Manche haben bewertet, manche nicht, auf jeden Fall ist meine Weste immer noch weiß 😉
Davor hatte ich durchaus schon Mail-Verkehr mit Leuten, denen die Überweisung nicht schnell genug ging und daß sie es dringend bräuchten BlaBlaBla. Oder Leute die zu doof waren eine Kontonummer richtig zu übernehmen und deren Überweisung retour ging (war eine Überweisung mit Papier-Überweisungsträger, auch das gibts noch...).
Oder einen der "vergaß" zu überweisen, und nach einer "Erinnerung" von mir über ebay dann doch noch zahlte.
Seit rund 3 Jahren biete ich zur Überweisung auch paypal an. Alle haben immer paypal benutzt und auch immer sofort gezahlt, ich musste keinem hinterherrennen wegen Nichtbezahlens.
Alle Deals völlig geräuschlos und problemlos.

@*catdog64*
Die Tracking-Nummer gebe ich immer sofort in die ebay-Kaufabwicklung ein, sie wird wohl auch automatisch in paypal übernommen, denn dort kann ich sie bei der Zahlung sehen, obwohl ich sie nicht bei paypal explizit eingeben musste. Umso besser.

Auch wenn es mich ja zusätzliches Geld kostet, finde ich es auch als Verkäufer bequem, als Käufer sowieso.
Bin noch am schwanken, einerseits schmecken mir die Nachteile nicht, andererseits habe ich in 3 Jahren keine schlechten Erfahrungen damit gemacht.
Jedenfalls weiss ich nun besser auf was ich mich einlasse wenn ich PP anbiete und kann nachher nicht sagen "hätte ich doch..."

Vielleicht handele ich weiter gemäß Artikel 3 des
https://de.wikipedia.org/wiki/Das_Rheinische_Grundgesetz

"Et hätt noch emmer joot jejange"   

 

Mal sehen 😉

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