13-08-2016 14:36
Habe einen Betrug melden und durch Bewertung mit negativ ausweiten wollen. Das System Ebay machte daraus eine neutrale Bewertung. Habe Ebay angerufen und um Korrektur gebeten, was mir untersagt wurde. Es wäre technisch nicht möglich. Weiterleitung an entsperechende Stelle wure ebenfalls unterbunden und mit Ausreden mir erklärt man könne nichts machen. Fasch: die Bearbeterin hat entscheiden, dass keine Änderung zur Technik durchgestellt wurde. Was ist das dann für ein Käuferschutz, wenn ein Betrug nicht richtig bewertet werden kann?
@fruitlolli schrieb:Hi, ich benutze jetzt schon seit 10 Jahren das ebay-Konto eines ehemaligen Bekannten. Der Kontakt ist ebensolange schon abgebrochen. Das Konto haben wir mal zusammen eingerichtet aber er hat es nie genutzt. Der Bekannte hat keinen Zugriff auf die aktuellen Daten. Hab Langweilig gehabt und wollte den Namen jetzt endgültig ändern und habe dabei gesehen das dieses Konto gar nicht übertragbar wäre. Würde es aber gerne so weiter nutzen... gibts Möglichkeiten oder nicht? Es ist ein privates Konto, ausgeglichen und top-bewertet...
au weia..... melde das Konto schnellstmöglich ab und zwar gleich !
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#anmeldung
2. | eBay kann einen Nutzer endgültig von der Nutzung der eBay-Dienste ausschließen (endgültige Sperrung), wenn
Nachdem ein Nutzer endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten eBay-Kontos oder des Bewertungsprofils. |
Das ist bei ebay nicht erlaubt, der Konto-Inhaber, also dein Bekannter ist rechtmässiger Besitzer des Accounts.
Du dagegen darfst diesen Account gar nicht nutzen.