14-02-2014 20:52
Gestern bekam ich von der Firma IDO eine Abnahme. Folgender Text zur Begründung:…Es ist festzustellen, dass in Ihren Angeboten keine Pflichtinformationen gemäß Art. 246 § 3 Nr. 2 EGBGB vorhanden sind. Nach dieser Vorschrift müssen Sie den Kunden unterrichten „darüber, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.“….. Ich soll eine Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben und 232,05 an IDO an Kosten überweisen. Was soll ich jetzt machen? Ist das rechtens, was IDO macht? Es gibt ja eigentlich die Ebay AGB’s und Ebay sagt ja auch, daß man als Online Hädler keine AGB’s benötigt. Danke für Eure Antworten