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Abbruch meines Verkauf der Koffer

Leider bekomme ich von der Bieterrin unangenehme Nachrichten. Leider hatte ich aus privaten Gründen vergessen die Koffer früher aus dem Verkauf zunehmen, da sie schon von jemandem im Nachbarort gekauft und abgeholt würden.

Wie verhalte ich mich jetzt.

Hier die Nachrichten vom Bieter

 

Er müsse es so organisieren, dass er Ware, die er veräußere, auch liefern könne. Landgericht Coburg, Aktz. 14 O 298/12 Urteil vom 17.09.2012

Ich werde ermitteln was die Koffer neu gekostet haben und Ihnen per Einschreiben die Rechnung zukommen lassen. Ich habe auch Anspruch auf einen gleichwertigen Ersatz . Nach einer Frist von 2 Wochen Werde ich Klage einreichen. Vor ein Paar Monaten habe ich auf diese Art von einem türkischstämmenden Ebayer plötzlich doch beide von mir ersteigerten Handys zugeschickt bekommen, die angeblich vorher verloren gingen. Mir geht es um das Prinzip. Sicherlich gibt es Menschen, die meinen wir befinden uns im rechtsfreien Raum bei eBay, doch die deutsche Gerichtsbarkeit kennt den Begriff Vergesslichkeit bei Kaufverträgen nicht. Die Weigerung den Artikel herauszugegen, verstösst gegen die Verpflichtung der Kaufvertragserfüllung seitens des Verkäufers.

Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe

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