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Hallo, kann man einer aktiven Auktion (ohne Mindestpreis und ohne Sofort kaufen Option) einen Sofort Kaufen Preis hinzufügen?

(Manche Käufer fragen dies über "Fragen zum Artikel" an.)

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schrieb:

Liebes Ebay Team,

ich bitte um Hilfe und Information.

Als Privatverkäufer habe ich am 6.2.18 ein neues Joop! Parfumset per Sofort-Kaufen verkauft. Am 7.2.18 erhielt ich von ebay den Hinweis:"Käufer wünscht Kaufabbruch" obwohl ich ausdrücklich in der Artikelbeschreibung eine Rücknahme ausgeschlossen habe.Dieser automatische ebay Hinweis Kaufabbruch mit Fristsetzung zum 10.2.18 ließ nur die Möglichkeit zu, mit Ja zuzustimmen oder ein Nein,falls der Artikel bereits verschickt wurde mit der Angabe der Sendungsnummer.Eine andere Alternative mein Nein zum

Kaufabbruch zu äüßern,gab es auf diesem ebay Hinweis nicht.

Mit dem Kaufabbruch war ich nicht einverstanden,da nach BGB§433 ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag gegeben ist ,deshalb habe ich diesen ebay Hinweis Kaufabbruch nicht beantwortet.

Meine Email an den Käufer mit der Bitte, mir seinen Grund für das Nichteinhalten des bestehenden Kaufvertrages zu nennen,wurde vom Käufer nicht beantwortet.Stattdessen erhielt ich heute,11.2.18 den automatischen ebay Hinweis:"Da Sie nicht  bis zum 10.2.geantwortet haben, haben wir dem Kaufabbruch zugestimmt."

Dieser ebay Vorgang des eigenmächtigen und einseitigen Auflösens eines rechtsverbindlichen Kaufvertrags ohne meine Einwilligung bin ich nicht gewillt zu akzeptieren.

Seit wann hat ebay das Recht ohne meine Einwilligung einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag nach §433 BGB ,der zwischen Verkäufer und Käufer besteht einseitig aufzulösen? Seit wann und aufgrund welcher Regelung hat ebay das Recht, die deutsche Gesetzgebung zu umgehen und sich über diese hinwegzusetzen`?

Wo,bei wem und wie kann ich bei ebay Einspruch und Widerspruch gegen diesen Rechtsbruch erheben?

Für Informationen bedanke ich mich.

Mit freundlichen Grüßen

UllaChristine

 

 


@ullachristine 

eBay bietet den Kaufabbruch an > https://verkaeuferportal.ebay.de/search/site/Kauf%20abbrechen?f%5B0%5D=im_field_targetgroup%3A5

 

Du hast natürlich jederzeit die Möglichkeit dein Recht lt. BGb § einzuklagen, denn der Kaufvertrag besteht ja weiterhin.

 

Was würde es dir bringen, wenn du Widerspruch "gegen diesen Rechtsbruch" bei eBay erhebst?

 

Meine Erfahrung diesbezüglich: lieber Kaufabbruch, als dem Geld hinter her laufen und dann noch Ärger mit Nichtzahlung + Bewertung.

 

 

 

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