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Gebbühren ( ab dem 21.Artikel )

Kann ich die von Ebay neuerdings verlangten Angebotsgebühren ( ab dem 21.Artikel ) auch von dem Käufer verlangen ?

Ebay wird dadurch für mich total unatraktiv.

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Hallo,

 

schau in der Artikelbeschreibung nach, ob Du Rücknahmen akzeptiert hast. Du darfst es im Verkaufsformular beim Bearbeiten nicht angeklickt lassen.

 

Vielleicht weiss einer der anderen Forumsteilnehmer, wie lange der Zeitraum bei Rückahmen von privaten Verkäufern ist. Da ist ja von eBay keine Zeitvorgabe drin. 14 Tage vielleicht, 1 Monat oder 1 Jahr?

 

Wenn Du das Handy überprüft hast ( Wichtig IMEI-Nummer !!!) und Du bist 100 % sicher, dass es Dein verschicktes Handy ist und Du stellst ferner in der Artikelbeschreibung fest, dass Rücknahme dabei war, dann nimm das Handy zurück.

 

VG

 

 

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