16-05-2016 10:50
Hallo,
Ich habe als Privater Verkäufer ein Problem mit einen Käufer der einen Ladengeschäft für Smartphone betreibt.
In der Artikel Beschreibung habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen das es sich um eine privates Angebot unter Ausschluss der Rückgabe , Garantie, Gewährleistung handelt.
So habe ich die Auktion (mit Mindestpreis, Sofortkauf ) auch als ohne Rücknahme gekennzeichnet.
Angeboten wurde ein Smartphone Sony Xperia Z 2 in der Original Verpackung und mit allem Zubehör.
Das Gerät war keine 2 Jahre alt, daher habe ich eine Kopie der Original Rechnung mit in den Versandkartong gepack, da jeder schließlich noch eine Garantie bzw. Gährleistung vom Erstverkäufer für das Gerät besteht.
Die Auktion beinhaltet sehr viele Details Fotos (auch mit eingeschaltetem Display) , damit man sehen kann das alles OK ist, und es hinterher keine Reklamation wegen angeblicher Schäden gibt.
Ca. 10 Minuten nach Start der Aktion , war der Artikel schon per Sofortkauf verkauft und mit PayPal bezahlt.
Das Smartphone habe sofort am nächsten Tag versand, da es bereits beim erstellen der Auktion fertig gereinig, nochmals vor Zeugen auf Funktion überprüft und auf Werkszustand zurückgesetzt Versandfertig verpackt habe.
Kurz nachdem das Paket ausgeliefert wurde, wurde der Kaufpreis bei PayPal eingefrohren.
Jetzt behauptet der Käufer das das Smartphone zwar äußerlich in einen Topf Zustand sei, jedoch der Einschalttaster keinen Druckpunkt habe und er so das Gerät nicht Verwerten (ich nehme an mit Gewinn in seinem Ladengeschäft weiterverkaufen) könne.
Mein Angebot das er das Smartphone anhand der Original Rechnung bei Sony Checken und Instandsetzung lassen können (sofern doch ein berechtigter Mangel vorliegt) hat er abgelehnt.
Er will jetzt sein Geld zurück, bizarre nach ablaufen der Frist Ebay entscheiden lassen.
Wird Ebay wirklich Zugunsten des Käufer entscheiden (und den eingefrohrenentsprechenden Kaufpreis zurück Buchen), obwohl ich die Rücknahme, Gewährleistung, Garantie als Privater Verkäufer in der Auktion ausgeschlossen habe ?
Zählt mein Funktionest des Smartphone vor Zeugen, bei Ebay nicht als Beweis ?
Wer bezahlt den Rückversand?
Bleiben auf den Kosten für Versand zum Käufer, Angebot Gebühr, Verkaufsgespräche sitzen ?
Welche Möglichkeiten habe ich wenn ich jetzt ein defektes Smartphone vom Käufer zurück erhalte?
Mittlerweile ist die Herstellers Garantie, bzw. Gewährleistung des Erstverkäufer abgelaufen, sodass ich keine Möglichkeit mehr habe den eventuellen Defekt bei Sony Instandsetzen zu lassen.
Sollte ich das Smartphone wiedererwarten vom Käufer als als nicht defekt (also so wie ich es Versand habe) vom Käufer zurück erhalten, welche Möglichkeiten des Schadensersatz Anspruch habe ich ?
Über 300 mal ist bei mir alles gut gelaufen und nun sowas.
Schade eigentlich, Kaufen und Verkaufen auf Ebay sollte eigentlich Spaß machen.
Okay ich danke euch!
Ich werde jetzt halt einen Brief schreiben geht der Inhalt so? Oder sollte ich das anders formulieren:
"sie haben am 28. Nov. 2012 auf Ebay bei mir ein ***** gekauft.
Leider warte ich seit dem auf die Bezahlung des Artikels. Auf meine Nachrichten bei Ebay reagieren sie leider nicht. Ich gebe ihnen bis zum 27. Dezember 2012 Zeit mir das Geld doch noch zu überweisen sonst ist hiermit der Kaufvertrag aufgehoben.
Ich wünsche ihnen noch eine schöne Weihnachtszeit
HexHecker"
Und ja natürlich positive Bewertungen auf dem Kaufaccount oder was?
mfg HexHecker (Leider habe ich keine Telefonnummer gefunden, das hätte das ganze schön einfach gemacht...:()