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Wie ist das rechtlich mit der Option «Angebot an unterlegenen Bieter« ?

ich hab am 19.06.16 ein Fahrrad per Auktion für 695 € verkauft. Käufer ist ein, in Italien lebender Tibeter, eBay-Mitglied seit April 2016 mit Null Bewertungen, der nicht zahlt und reagiert. Unterlegener ist ein Däne mit dem ich schon im Vorfeld korrespondiert hatte. Die beiden haben sich, ab 100€ gegenseitig hochgetrieben. An seiner Stelle würde ich einen Preis von 690€ NICHT akzeptieren. Ab wann kann ich, rechtlich, dem Unterlegenen ein Angebot machen ? 

Gruß: Martin   

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Ich langsam nicht mehr!!!!!

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