19-12-2014 13:49
Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass der Begriff "Zwischenverkauf vorbehalten" inzwischen offiziell bei Verkäufen mit angegeben werden sollte, da Anwälte verstärkt bei Klagen darauf achten würden, dass diese Formulierung mit eingebracht wird. Gilt das auch für den Verkauf bei Ebay? Und wenn ja, wie wäre dieses Angebot juristisch korrekt zu formulieren.
Sehr geehrtes Ebay-Team,
eventuell können Sie mir diese Frage(n) auch beantworten und eine entsprechende Formulierung einmal hier postionieren.
Freundliche Grüße & schöne Weihnachten,
Shiory2005