20-04-2014 04:16
Hallo,
ich habe vor kurzem ein Gewerbe (Kleinunternehmerregelung) angemeldet. Nun habe ich die Möglichkeit Waren u.a. aus dem Freundes- und Bekanntenkreis, sowie eines Antikhändlers zu verkaufen.
Vom Verkaufspreis würde ich dann die eBay Provosion, sowie anfallende Versandkosten abziehen. Der Gewinn würde dann durch 2 geteilt.
Dies würde ich dann mit einfachen Barquittungen, bei welchen die entsprechende Person den Empfang des Anteils mit einer Unterschrift bestätigt belegen.
Würde dies so dem FA reichen ?
Irgendwie habe ich das Gefühl das dies so nicht reicht. :x
Falls dem nicht so sein sollte, wie wäre die richtige Vorgehensweise ?
Für die Beantwortung im voraus vielen Dank. 🙂