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Gewerbe(Kleinunternehmerregelung). Verkauf von Kommisionsware. Nachweiß beim FA.

Hallo,

 

ich habe vor kurzem ein Gewerbe (Kleinunternehmerregelung) angemeldet. Nun habe ich die Möglichkeit Waren u.a. aus dem Freundes-  und Bekanntenkreis, sowie eines Antikhändlers zu verkaufen.

Vom Verkaufspreis würde ich dann die eBay Provosion, sowie anfallende Versandkosten abziehen. Der Gewinn würde dann durch 2 geteilt.

Dies würde ich dann mit einfachen Barquittungen, bei welchen die entsprechende Person den Empfang des Anteils mit einer Unterschrift bestätigt belegen.

Würde dies so dem FA reichen ?

Irgendwie habe ich das Gefühl das dies so nicht reicht. :x

 

Falls dem nicht so sein sollte, wie wäre die richtige Vorgehensweise ?

 

Für die Beantwortung im voraus vielen Dank. 🙂

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