16-08-2017 14:13
Ich möchte als Gewerbetreibender Elektrische Geräte bei Ebay verkaufen.
Auf die Geräte möchte icgh 12 Monate Gewehrleistung geben.
Gibt es irgendwo ein Schriftstüch, welche die Gewehrleistung genau beschreibt??
eins vorweg: Das hat nichts mit Schußwaffen, also Gewehren, zu tun.
Das Wort wird Gewährleistung geschrieben.
Die Sache ist schnell erklärt: die Gewährleistungsfrist beträgt gem. § 438 BGB grundsätzlich 24 Monate und kann nur bei Gebrauchtwaren über die AGB oder einer individuellen Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer auf 12 Monate verkürzt werden.
@medshopperonlineshop schrieb:Ich möchte als Gewerbetreibender Elektrische Geräte bei Ebay verkaufen.
Auf die Geräte möchte icgh 12 Monate Gewehrleistung geben.
Gibt es irgendwo ein Schriftstüch, welche die Gewehrleistung genau beschreibt??
Servus @medshopperonlineshop
Nur so als Rat:
Such Dir einen kundigen Fachanwalt
oder such Deine IHK auf
oder versuch es beim Händlerbund,
damit Du insgesamt einen rechtssicheren Internetauftritt bekommst.
Alles andere kann eine Abmahnung einbringen.
In Deinem Shop sehe ich nur Neuware.
Warum solltest Du die gesetzliche Gewährleistung dabei auf 12 Monate verkürzen können ?
Oder möchtest Du eine freiwillige Garantie geben ?
Das wäre etwas anderes.
Da gibt es so viele Fallstricke:
Onlineschlichtung,
eine AKTUELLE Widerrufsbelehrung usw.
Nicht irgendwelche Widersprüche.
Ungeeignete Haftungsausschlüsse etc.
Nach dem Kontakt zu einem Fachmann hast Du sicher auch geeignete Formulierungen parat.