23-11-2014 18:48
Guten Abend,
ich habe einen Rucksack verkauft, Rechnung geschickt, eine Stunde später schreibt mir der Käufer:
"habe den Rucksack für meine Frau ersteigert. Sollte eine Überraschung sein, die aber voll daneben gegangen ist, da er ihr nicht gefällt. Wären Sie so nett und würden den Rucksack dem unterlegenen Bieter anbieten? Ganz herzlichen Dank im voraus."
Habe ich gemacht, aber der unterlegene Bieter scheint nicht mehr interessiert zu sein.
Was geschieht, wenn er das Angebot nicht annimmt? Muß dann der Höchstbietende bezahlen? Er hat ja letztendlich ein verbindliches Gebot abgegeben.