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Ist der private Weiterverkauf von "personalisierten Tickets" zulässig?

Folgende AGBS des Ticketanbieters:

 

Es gelten bei dem Erwerb des Tickets und dem Konzertbesuch folgende Bedingungen des Veranstalters Manfred Hertlein Veranstaltungs GmbH, Würzburg:

1. Die Karten sind personalisiert. Der Name des Zugangsberechtigten ist in der Leerzeile auf der Kartenrückseite einzutragen.

Die Zugangsberechtigung wird nicht erworben, wenn vom Käufer ein gewerblicher Vermittler oder Vertreter beim Erwerb im Vorverkaufssystem (Ticketmaster) eingeschaltet wird.

2. Die Zugangsberechtigung ist nur unter den nachfolgenden Bedingungen auf Dritte übertragbar:

Der Dritte darf keinen höheren Preis als den auf der Karte aufgedruckten Preis zzgl. maximal insgesamt 25% für Nebenkosten (z. B. Porto, Versand, Kleinanzeigenkosten, Marktplatzgebühren wie z. B. EBAY) zahlen und muss alle Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag - einschließlich des Weiterverkaufsverbots - übernehmen. Die Zugangsberechtigung ist nicht übertragbar, wenn sie in einem Paket mit anderen Waren / Dienstleistungen veräußert wird, deren Preisanteil höher ist als 25% des auf der Karte aufgedruckten Preises.

Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Name des ursprünglich Zugangsberechtigten in der o. g. Leerzeile durchgestrichen werden und mit dem Namen des Dritten, der die Zugangsberechtigung erwirbt, ersetzt werden.

3. DER BESITZ DES TICKETS VERBRIEFT KEIN ZUTRITTSRECHT ZUR VERANSTALTUNG. ZUTRITTSBERECHTIGT IST, WER DAS BESUCHSRECHT SELBST AUS OFFIZIELLER QUELLE ERWORBEN HAT. TICKETS, DIE ALS VERLOREN ODER GESTOHLEN GEMELDET WERDEN ODER MIT PREISAUFSCHLAG WEITERVERKAUFT ODER GEWERBLICH VERMITTELT WERDEN, WERDEN GESPERRT.

 

 

 

Kann mir diesbezüglich jemand helfen?

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