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Kann Käufer Entschädigung verlangen, wenn er Ware verändert hat & nicht zurückschicken will?

Hallo,

 

ich habe das Handy meines Sohnes (IPhone 4s) verkauft. Nun hat sich der Verkäufer bei mir gemeldet und wollte Entschädigung, weil Kratzer auf dem Handy wären und es so nicht der Beschreibung entspräche. Ich hatte angegeben, dass keine Kratzer da wären (hatte auch keine gesehen - aber leider das Handy auch nicht von allen Seiten fotographiert!). Ich wollte mich nicht mit ihm streiten und habe deshalb angeboten, dass er das Handy bitte auf meine Kosten zurücksenden soll. Darauf meldete er sich und meinte, es wären auch 20 Entschädigung okay. Ich bin der Meinung, er will nur den Preis drücken. Deshalb habe ich mich nicht darauf eingelassen und nochmals um Rücksendung gebeten. Jetzt kam folgende Nachricht rein:

 

 

"kann ich verstehen, dass Sie damit nicht einverstanden sind. Jedoch war nichts davon erwähnt, dass das Handy eine abgerissene Antennenzuleitung im Inneren aufweist. Außerdem habe ich nun das Wlan Modul wieder instand gesetzt. Ich habe das Handy auch besten Gewissens vor der Reparatur inspiziert und durch den deutlich sichtbaren unsachgemäßen Eingriff im Innenraum war ein weiterer Reparaturschritt von Nöten. Hierbei trage ich eine gewissen Verantwortung für den weiteren Verkauf und eine Verkaufspreisreduzierung für die Kratzer von außen.
Eine gewisse Entschädigung wäre hierbei ein freundliches Entgegenkommen. Nennen Sie mir einen Entschädigungspreis der Ihrer Meinung hierbei gerechtfertigt wäre. 
 
Ein zurücksenden ist leider ausgeschlossen, da das Handy nun von Innen sich in einem deutlich besseren Zustand befindet als vorher."
 
 
Ich bin kein Techniker und hatte das Handy auch gebraucht gekauft. Ich selber habe niemals unfachmännische Reperaturen durchgeführt oder durchführen lassen.
Muss ich jetzt eine Entschädigung anbieten? Wenn ja, wie hoch sollte diese sein (prozentmäßig)? 
 
Für eine schnelle Antwort über meine rechtliche Lage wäre ich sehr, sehr dankbar!!!
 
LG

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