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Kategorie "Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung) usw" ist wie geregelt?

Die Kategorie "Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung) ist meiner Meinung nach nicht eindeutig definiert. Die Kategorie ist voll mit "oder"-Aufzählungen. Das heißt wenn nur ein einziges Merkmal aus der langen Aufzählung erfüllt ist, kann ich es in dieser Kategorie einstellen. Was mir dabei ins Auge sticht sind 2 Merkmale aus der Kategorie: "Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu" Daraus schließe ich doch, wenn explizit dran steht B-Ware ODER neu, dass dann B-Ware nicht neu sein muss (sonst würde dort "und" stehen nicht "oder). Im Netz habe ich außerdem diverse Definitionen zu "B-Ware" und Artikel "2. Wahl" gefunden.

Zunächst einmal ist die Definition B-Ware anscheinend juristisch nicht eindeutig definiert. Es gibt zwar diverse Urteile die die Gewährleistung bei Händerverkäufen regeln, aber sonst ist alles offen gelassen. Auf verschiedenen Seiten habe ich dies gefunden: "Ein Artikel, der zwar gebraucht aber voll funktionstüchtig und frei von Mängeln ist, würde eher in die Kategorie B-Ware eingeordnet werden." Bedeutet dies, dass wenn ich einen Artikel habe, der gebraucht, aber sehr gut gepflegt ist und auf den ersten Blick von Neuware nicht zu unterscheiden ist, voll funktionsfähig ist und auch noch Verpackung und Zubehär 1A ist und obendrauf noch Restgarantie drauf ist, darf ich dann den Artikel bei "Neu: Sonstige (siehe Artikelzustand)..." einstellen?

Zu B-Ware habe ich im www folgendes gefunden: "Der Begriff „B-Ware“ ist übrigens gesetzlich nicht definiert. Was in diesen Fällen genau geschuldet ist, sollte sich daher aus der weiteren Beschreibung oder Vereinbarung ergeben." Wenn ich also bei meinem Artikel viele Snapshots mache, sogar Benchmarkwerte ablichte aus denen alles hervorgeht beim technischen Gerät... den Artikel in HD ablichte und in der Artikelbeschreibung wirklich jedes Detail erwähne (Kaufdatum, Laufzeit, wie oft eingeschaltet usw) dann habe ich doch alles erfüllt. Es steht ja nicht umsonst dran (siehe Artikelbeschreibung). Also liebes ebay-Team, ich wäre sehr erfreut über eine genaue Definition und Ausmistung dieser Kategorie. Sonst werde ich in Zukunft meine gebrauchten aber top-erhaltenen Waren dort einstellen, ganz egal ob dann ein Käufer meint, dass der Artikel gebraucht ist und meint, dass sowas in die Kategorie "gebraucht" gehört. Streng nach Definition jedenfalls ist "Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung) usw.." eine bunte Mischung, in die man fast alles reinsetzen kann, sofern es top-erhaltene Ware ist. 

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Wenn ich das recht verstehe will Eastwood Hauptschüler diskriminieren in dem er zeigt, dass er wissenschaftlich falsch zitiert. Demokratie findet er auch nicht gut, dafür aber Muttersprach. Zum Glück vergisst das Intenet nie, da kann man sich ruhig benehmen wie man will.
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