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Stehen eBay und PayPal über dem deutschen Gesetz?

Hallo, ich habe letzten Monat bei eBay als privater Verkäufer einen Artikel im Wert von unter 50 Euro verkauft. In der Auktion habe ich angegeben, dass ich den Artikel unversichert mit der Deutschen Post als Brief verschicken werde. Nach Abschluss der Auktion habe ich den Versand des Artikels über die eBay Kaufabwicklung abgewickelt und die Ware verschickt. Einige Tage nach der Auktion hat sich der Käufer gemeldet und behauptet, dass der Artikel nicht angekommen ist. Er hat mich sofort als Betrüger beschimpft und mit seinem Freund, dem Anwalt, gedroht. Ich habe ihm Angeboten einen Nachsendeauftrag zu stellen, was er aber abgelehnt hat, gefolgt von weiteren Beleidigungen.

 

Etwa eine Woche später hat der Käufer den Fall bei eBay gemeldet und PayPal hat des Geld für den Artikel gesperrt. Ich habe dann den Versandbeleg bei eBay hochgeladen und dem Käufer mitgeteilt, dass laut BGB bei einem privaten Verkauf der Käufer das Risiko beim Versand trägt und nicht der Verkäufer. Das wurde, so weit mir bekannt, auch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Nach 10 Tagen hat eBay dann, mit dem Verweis auf ihre AGB, für den Käufer entschieden. Laut eBay ist die Entscheidung entgültig,

 

Das Geld habe ich abgeschieben aber ich möchte gerne Wissen, wie es sein kann, dass sich eBay einfach so über das deutsche Gesetzt wegsetzen kann. Ein Kundendienstmitarbeiter von eBay hat mir mitgeteilt, dass eBay keine rechtlichen Entscheidungen trifft aber eBay hat kein Problem damit, mir mein Geld wegzunehmen, ohne dafür eine rechtliche Grundlage zu haben. Ich habe alle meine Verpflichtungen erfüllt und bin trotzdem am Ende der Angeschmierte.

 

Für mich bedeutet dass in letzter Konsequenz, dass ich bei eBay keine Verkäufe mehr durchführen werde. Als Verkäufer ist man bei eBay Freiwild, da kann ich die Sachen auch gleich verschenken oder wegschmeißen, dass ist weniger aufwendig. Ich kann jedem privaten Verkäufer hier nur raten niemals etwas ohne Versicherung zu verschicken. Am bestem laßt ihr eure Waren in Zukunft von einem Notar verpacken und persönlich beim Käufer abgeben.

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