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Streichen von Geboten

Hallo liebe Community,

ich verkaufe derzeit einen Artikel. Ein Käufer hat sein Gebot ca. 10 Minuten nach Abgabe unter der Begründung "Falscher Gebotsbetrag eingegeben" zurückgezogen, ohne daraufhin ein neues Gebot abzugeben. Er wäre mit 50Euro differenz zum letzten Höchstgebot der neue Höchstbietende gewesen.

Hat der Käufer damit sein Recht nach § 6 Abs. 7 der eBay-AGB geltend gemacht oder ist dies als Betrug zu werten?

Wie kann ich im Betrugsfall vorgehen?

 

In den Richtlinien zum Thema heißt es:

 

Ein Gebot darf ausnahmsweise dann zurückgenommen werden, wenn

  • Sie ein Gebot abgegeben, aber aus Versehen einen falschen Betrag eingegeben haben, z.B. 1000 Euro statt 10,00 Euro. In diesem Fall geben Sie bitte unverzüglich nach der Rücknahme ein neues Gebot mit dem korrekten Gebotsbetrag ab.

  • sich die Beschreibung des Artikels, nachdem Sie Ihr Gebot abgegeben haben, erheblich geändert hat.

     

     

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