24-07-2016 16:10
Hallo,
leider wurde eben eine Anzeige von mir gelöscht. Ich möchte ein Videospiel verkaufen, das ab 18 ist. Wenn ich nun in die Beschreibung reinschreibe, nur Abholung gegen Vorlage des Personalausweises, dann verstoße ich doch an sich nicht gegen Jugendschutzbestimmungen. Wäre das trotzdem noch ein Verstoß gegen die Ebayregeln und hätte eine erneute Löschung der Anzeige zufolge?
Ich freue mich über Antworten.
Gruß, Tobias