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Warum kann ich einem Käufer, der vom Kauf zurücktreten wollte, nicht entsprechend bewerten?

Der Käufer wollte mit dem lapidaren Satz: 'nee, ist mir zu unsicher' vom Kauf zurücktreten und hat dann ausserdem mich als kriminell bezeichnet. Vor solchen Käufern muss gewarnt werden. Das geht jetzt nicht mehr bei ebay. Damit ist dem Marktplatz nicht mehr zu trauen.

 

Also Leute: zieht Euch warm an. 'Käufern' wird offensichtlich alles durchgelassen, aus einseitigem Provosions-Interesse der Frima ebay.

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@j.c.r._de schrieb:

Der Käufer wollte mit dem lapidaren Satz: 'nee, ist mir zu unsicher' vom Kauf zurücktreten und hat dann ausserdem mich als kriminell bezeichnet. Vor solchen Käufern muss gewarnt werden. Das geht jetzt nicht mehr bei ebay. Damit ist dem Marktplatz nicht mehr zu trauen.

 

Also Leute: zieht Euch warm an. 'Käufern' wird offensichtlich alles durchgelassen, aus einseitigem Provosions-Interesse der Frima ebay.


@j.c.r._de

 

Warte mal:

Ein Zurücktreten vom Kauf setzt doch immer noch die Genehmigung des Verkäufers voraus? Hast Du dem Begehren des Käufers stattgegegeben? Dann wärst wohl selber schuld.

 

Ansonsten könntest Du nach vier Tagen einen nicht bezahlten Artikel melden und den Käufer zmindest dadurch und indirekt abstrafen.

Denn diverse Verkäufer haben Ihre Ausschlußkriterien so gesetzt, dass man ab zwei unbezahlten Artkeln dort für 6 oder 12 Monate nicht mehr bieten kann.

 

Und wenn der K sowas auslebt, kann es auch mal zu einer endgültigen Sperre der eBay-Karriere führen.

 

Da Du für Deine Felgen kein PayPal angeboten hattest, wärst Du zumindest aus eine Rachenummer mit Meldung eines abweichenden Artikels raus.

Bliebe dann nur noch die Gefahr, u.U. eine rote Bew. zu erhalten, die man aber von Nichtzahlern bei eBay zur Löschung beantragen könnte. Wäre ja so eine Art Bewertungsmißbrauch, da wegen Nichtzahlung auch kein Kauf stattgefunden hat.

 

Bitte unbedingt nach Fallschließung den Kaufvertrag nochmals schriftlich kündigen, da andernfalls rechtlich gesehen trotzdem noch ein Kaufvrtrag bestünde, für den beide Seiten Erfüllung verlangen könnten.

Sollte bei abgeschlossenem Nichtzahler-Fall auch per eBay-Nachricht ausreichend sein, da hier auch der Kommunikationsweg zum Kauf und nachfolgende besteht.

Weil du für solche Käufer die Möglichkeit hast

 

1.) einen nichtbezahlten Artikel zu melden

2.) sie auf Abnahme bzw in deinem Fall konkret auf Abholung und Barzahlung in Anspruch zu nehmen.

 

Kommt nur drauf an, wie gemein du sein möchtest. Ich persönlich würde den ein für alle Mal vom Nichtkaufenwollen kurieren. Ihr habt 'nen Vertrag, also haltet euch dran. Die Meldung eines nicht bezahlten Artikels bei ebay würde ich aber auf jeden Fall empfehlen. Sonst bekommst du ja die Provision nicht zurück.

 

@j.c.r._de

 

Button Käufer melden nutzen


@j.c.r._de schrieb:

Der Käufer wollte mit dem lapidaren Satz: 'nee, ist mir zu unsicher' vom Kauf zurücktreten und hat dann ausserdem mich als kriminell bezeichnet. Vor solchen Käufern muss gewarnt werden. Das geht jetzt nicht mehr bei ebay. Damit ist dem Marktplatz nicht mehr zu trauen.

 

Also Leute: zieht Euch warm an. 'Käufern' wird offensichtlich alles durchgelassen, aus einseitigem Provosions-Interesse der Frima ebay.


@j.c.r._de

 

Och je ....... Käufer kann man seit 9 Jahren nicht mehr negativ oder neutral bewerten!!

 

 

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