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überweisen auf abweichendes Bankkonto

Hallo zusammen,

ich habe gestern abend ein Notebook ersteigert (122465877618). Die VK hat mich aufgefordert, das Geld auf ein abweichendes Bankkonto sowie Kontoinhaber zu überweisen. Ich habe Sorge, dass die VK mich bertrügen möchte, deshalb bitte ich sie auf kleines Zettel ihr Name und ihre Adresse zu schreiben und dann fotografieren das Zettel mit dem Notebook zusammen. Ich möchte nur sicherstellen, dass sie das Notebook wirklich hat, da es ein genau gleiches Angebot gab (322485329898). Aber sie will das nicht, stattdessen gibt sie mir ihren Ausweis. Der Name sowie die Adresse im Ausweis sind anders als was in ihr eBay-Konto steht, dann habe ich auch herausgefunden, dass sie das Notebook nochmal eingestellt hat (122467571156). 
Danach habe ich sie über das abweichendes Bankkonto sowie das Angebot gefragt, aber bis jetzt bekomme ich noch keine Antwort.

Könntet ihr vielleich mir einen Rat geben, ob ich diesen Kauf abbrechen bzw. den Wunsch der VK akzeptieren soll. Mein Gefühl sagt, dass ich den Kauf abbrechen muss.

Liebe Grüße
AA 

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Hallo @ajkiersch

 

Oh, tut mir leid für Dich/Euch... Smiley (traurig)

 

Ja, leider ist die Käuferschutzrichtlinie und auch die Post-AGb so, wie Du es darstellst. Und durchaus sind die Regelungen ja auch nachvollziehbar, da PP nicht Verlustversicherung für offensichtlich unterversicherte Post AG-Leistungen übernehmen kann. ebay hebt halt die Ausnahmen auch nach meinem Empfinden viel zuwenig hervor. Als "versichert" wurde die versandleistung ja nicht angeboten, lediglich mit "Käuferschutz abgesichert, siehe weitere Infos".

 

Paypal orientiert sich da ja auch übrigens an die zivilrechtliche Regelung. Sofern der Privat-VK die Einlieferung nachweisen kann, ist er mehr oder weniger aus aus der Haftung.

 

 

Mit Verbesserungsvorschlägen an ebay richten ist so ne sache. die entsprechende Seite routet Dich an den Kundenservice:
http://pages.ebay.de/help/account/suggestions.html Da musst Du dich halt durchhangeln bzw. auf die ersten Standardantworten nochmals Dein Anliegen konkretiesieren, damit das weitergereicht wird.

 

Ich denke aber, dass hier die Mühen umsonst sein werden, da ebay/PP ja seine Werbeaussage damit einschränken müsste...

 

 

Ich würde mich mal mehr damit beschäftigen, ob der VK nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Denn er ist ja der Auftraggeber. und meines Erachtens muss er sich um die Modalitäten seines Angebotes und ausreichende Haftungsregelung entsprechend kümmern. ich würde meinen, dass er hier eine klare Verantwortung zu tragen hat. Vlt. weiß das hier jemand in der Community konkreter?

 

Ich würde mal zumindest ein deutliches Entgegegnkommen vom Vk erwarten.

 

Viele Grüße!

 

P.S: Guter Beitrag von Dir!

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