01-10-2016 00:52
Du weißt, dass die gesetzliche Erfüllung des Kaufvertrags am Ort des Warenschuldners ( = Deine Adresse ) ist? Dass Du nach Deutschem Recht diesen Erfüllungsanspruch ausschliessen mußt, wenn Du nicht willst, dass Dir jemand auf die Pelle rückt?
Warum handelst Du dann nicht rechtlich korrekt?
Derzeit hat jeder das Recht, bei Dir abzuholen.